Dialogprozess zur Betroffenenbeteiligung in Institutionen
11.07.2023 - Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs unterstützt ein aktuelles Vorhaben der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in Zusammenarbeit mit dem Betroffenenrat bei der UBSKM. Es sollen Standards zur Beteiligung von Betroffenen an Aufarbeitungsprozessen in Institutionen erarbeiten werden.
Diese Standards sollen in einem Dialogprozess entstehen, zu dem neben Vertretungen von Institutionen und Aufarbeitenden vor allem auch Betroffene eingeladen sind, sich zu beteiligen. Ziel des Dialogprozesses ist es, gemeinsam auf Augenhöhe zu erarbeiten, was eine gelingende und echte Beteiligung Betroffener an institutionellen Aufarbeitungsprozessen ausmacht und welche Kriterien und Standards es braucht, damit eine solche Beteiligung erreicht, sichergestellt und fest implementiert werden kann.
Bis zum 9. Juli 2023 konnten sich Betroffene, die sich am Dialogprozess beteiligen wollen, bei der UBSKM melden. Hier antwortete die UBSKM Kerstin Claus noch einmal häufig gestellte Fragen.
Der Dialogprozess startet im Herbst 2023 mit einer Auftaktsitzung, in der der Prozess selbst sowie dessen Ziele vorgestellt und diskutiert werden. Der genaue Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben. In den darauffolgenden Monaten sollen dann Themenworkshops stattfinden, in denen einzelne Elemente der Beteiligung Betroffener an institutionellen Aufarbeitungsprozessen weiter diskutiert werden. Ziel ist es, die Ergebnisse des Dialogprozesses in einem Abschlussdokument zusammenzufassen und auf einer Abschlussveranstaltung in 2024/2025 innerhalb des Plenums vorzustellen. Die finalisierten Standards werden als eine Art Leitfaden anschließend veröffentlicht und sollen zudem in der Praxis angewendet und erprobt werden.