Aufarbeitungskommission veröffentlicht Empfehlungspapier für kindgerechte Strafverfahren bei Kindesmissbrauch


03.09.2018. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat Empfehlungen für eine Verbesserung der kindgerechten und betroffenensensiblen Ausgestaltung von Ermittlungs- und Strafverfahren formuliert.


Damit orientiert sich die Kommission an dem, was Betroffene in den vertraulichen Anhörungen berichten: Von Verfahren, die nicht nur belastend, sondern auch re-traumatisierend waren. Von der bewussten Entscheidung, nicht anzuzeigen, da sie Angst hatten, man würde ihnen nicht glauben. Oder der Befürchtung, der Täter oder die Täterin könnten auf die Einstellung des Verfahrens, eine milde Strafe oder sogar einen Freispruch hoffen.

Mit den Empfehlungen zur Verbesserung der Situation Betroffener von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend in Ermittlungs-und Strafverfahren möchte die Kommission Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs den Zugang zu Ermittlungs- und Strafverfahren erleichtern.

Konkrete Empfehlungen betreffen die Bildung von sogenannten Kompetenzzentren bei den Ermittlungsbehörden und der Strafjustiz, Aus- und Fortbildungen sowie eine bessere Vernetzung der handelnden Akteure und die Beschleunigung der Verfahren.

Außerdem wird eine Vernetzung der handelnden Akteure empfohlen. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe sollte Standards für die Glaubhaftigkeitsprüfung formulieren und regelmäßig überprüfen. Ermittlungs- und Justizbehörden sollten besser ausgestattet und die Rechtspraxis im Hinblick auf die verhängten Strafen sowie die Wirksamkeit opferschützender Gesetze evaluiert werden.

Das Empfehlungspapier finden Sie hier.


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