Aufarbeitungskommission fordert Gedenkveranstaltung und Rente für ehemalige Heimkinder


24.06.2025 – Nach dem 6. Öffentlichen Hearing zu sexuellem Kindesmissbrauch in der Heimerziehung fordert die Aufarbeitungskommission des Bundes konkrete Anerkennungsleistungen für ehemalige Heimkinder, die von multiplen Gewaltformen betroffen waren. Bei einer Gedenkveranstaltung im Bundestag sollen Staat, Kirchen und Zivilgesellschaft die Verbrechen anerkennen, die Betroffene seit 1945 in Heimen in Ost- und Westdeutschland erleben mussten. Es geht um eine Geste der Verantwortung. Außerdem soll Menschen mit Heimerfahrung, die von Gewalt betroffen waren, mit einer Zusatzrente Anerkennung gezollt und ein würdevolles Leben im Alter ermöglicht werden.


Am 17. Juni 2025 fand das 6. Öffentliche Hearing der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zum Thema „Sexueller Kindesmissbrauch in der Heimerziehung“ in Berlin statt.

Die Aufarbeitungskommission des Bundes greift die Forderungen auf, die von Betroffenen und anderen Expert*innen bereits in Vergangenheit aufgestellt und im Verlauf des Hearings betont wurden. Betroffene berichten von massiver physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt, die sie in Heimen in Ost- und Westdeutschland erleben mussten. Sie fordern eine umfassende Anerkennung dieses Unrechts durch den Staat, die Kirchen und die Zivilgesellschaft. Das beinhaltet aus Sicht der Aufarbeitungskommission einen finanziellen Ausgleich der systematisch verhinderten Lebenschancen und eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Grundrechtsverletzungen in der Heimerziehung.

Das Unrecht, das viele ehemalige Heimkinder erleben mussten, ist bislang nicht im öffentlichen Bewusstsein verankert. Die Sensibilisierung kann man nicht den Betroffenen aufbürden. Als Aufarbeitungskommission fordern wir schon seit Jahren eine Gedenkveranstaltung im Bundestag für Menschen, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben. Die ehemaligen Heimkinder bilden eine Gruppe von Betroffenen, für die eine solche Veranstaltung eine besondere Bedeutung hätte. So könnte der Staat zeigen: wir übernehmen Verantwortung dafür, dass wir diese Kinder nicht gut genug geschützt haben.

Heiner Keupp, Mitglied der Aufarbeitungskommission

Viele Menschen mit Heimerfahrung sind im Alter von Armut betroffen. Ihnen wurden in der Heimerziehung systematisch Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten verwehrt. Sowohl in den Jugendwerkhöfen und Heimen der ehemaligen DDR als auch in westdeutschen Heimen mussten Kinder Zwangsarbeit verrichten. Deshalb fordert die Aufarbeitungskommission eine zusätzliche monatliche Rentenzahlung für ehemalige Heimkinder, die von Gewalt betroffen waren, um ihnen ein würdevolles Leben im Alter zu ermöglichen.

In Österreich gibt es bereits eine solche Zusatzrente für Heimkinder in Höhe von 421,60 Euro monatlich. Dort können Kinder oder Jugendliche, die zwischen 10. Mai 1945 und 31. Dezember 1999 in einem Kinder- oder Jugendheim, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder nach Zuweisung durch das Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht waren und dort Gewalt erfahren haben, einen Antrag auf eine sogenannte „Heimopferrente“ stellen. Dieses Verfahren könnte nach Ansicht der Aufarbeitungskommission in Deutschland übernommen werden.


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