Arbeit der Aufarbeitungskommission erhält gesetzliche Grundlage


31.01.2025 - Einstimmig hat der Bundestag das "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" beschlossen. Damit wird die Arbeit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gestärkt. Die Arbeit von Aufarbeitungskommission und Betroffenenrat wird langfristig gesichert.


Die Mitglieder der Aufarbeitungskommission begrüßten die Verabschiedung des Gesetzes. Damit würden die Rechte Betroffener sowie die Rolle der Aufarbeitungskommission gestärkt.

Die parteiübergreifende Einigkeit bei der Verabschiedung des Gesetzes stimmt uns zuversichtlich, dass auch diese Voraussetzungen für eine konsequente Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene geschaffen werden.

Julia Gebrande

Mit dem Gesetz wird der Betroffenenrat, angesiedelt bei der Unabhängigen Beauftragten, ebenso verstetigt wie die Aufarbeitungskommission. Die Kommission kann damit weiter Anhörungen von Betroffenen und öffentliche Hearings durchführen sowie Forschungsprojekte anstoßen. Zusätzlich soll die Beratung von Institutionen, die aufarbeiten wollen, verstärkt werden. Die Kommissionsvorsitzende Julia Gebrande betonte, das lasse die Kommission positiv in die Zukunft schauen und Kraft schöpfen für den weiteren herausfordernden Weg. Denn auch wenn das Gesetz auf vielfache Weise die Unterstützung Betroffener sexualisierter Gewalt verbessere, gebe es wichtige Punkte, die von einer zukünftigen Regierung im Koalitionsvertrag berücksichtigt, noch weiter ausgebaut und vor allem mit Ressourcen unterlegt werden müssten:

  1. Betroffene müssen ein umfassendes Akteneinsichtsrecht erhalten. Es darf nicht nur für die Kinder- und Jugendhilfe gelten, sondern muss auch andere Bereiche wie Schule, Sport und Kirchen mit einbeziehen und möglichst niedrigschwellig gewährt werden.
  2. Das Gesetz ist keine Garantie dafür, dass Institutionen ausreichend Verantwortung hinsichtlich der Aufarbeitung übernehmen. Daher müssen sie verpflichtet werden, bekannt gewordene Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs umfassend aufzuarbeiten. Die Kommission muss diese Pflicht durchsetzen können.
  3. Die finanzielle und personelle Ausstattung der ehrenamtlich arbeitenden Kommission und ihres Büros muss verbessert werden. Nur so kann sie die zusätzlichen Aufgaben erfüllen, die das Gesetz ihr anvertraut. Dazu gehören etwa die Förderung, Unterstützung, Beobachtung und Begleitung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowie die Verpflichtung zur Berichtslegung.
  4. Damit die Kommission ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen kann, ist es unabdingbar, dass ihre Mitglieder und ihre Anhörungsbeauftragten ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten, insbesondere im Strafverfahren.

Auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, begrüßte das Gesetz. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt von Kindern und Jugendlichen habe auch in Zeiten des Wahlkampfes fraktionsübergreifend Priorität. Gerade für Betroffene sei dies – exakt 15 Jahre nach dem Beginn des sogenannten Missbrauchsskandals – ein immens wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme. Sie lobte, dass insbesondere die im Gesetz festgeschriebene regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag und Bundesrat dazu beitragen werde, dass Politik durch das Gesetz künftig noch zielgerichteter agieren könne.

Mit dem Gesetz nimmt Deutschland auch international eine Vorreiterrolle ein - und setzt einen wichtigen Impuls, dem hoffentlich auch andere Länder folgen werden.

Kerstin Claus


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