1.600 Gespräche mit Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs


01.09.2022 - Vor sechs Jahren hat die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ihre vertraulichen Anhörungen für Menschen gestartet, die von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen sind. Betroffene erleben die Gespräche als wertvolle Erfahrung, die ihnen bei der Verarbeitung der Geschehnisse geholfen hat. Damit dieses Angebot auch zukünftig von Betroffenen genutzt werden kann, muss die Arbeit der Aufarbeitungskommission auf Bundesebene weiterhin sichergestellt werden.


Im Zentrum der Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs stehen vertrauliche Anhörungen von heute erwachsenen Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs, Angehörigen von Betroffenen sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Im September 2016 hat die Kommission mit den Anhörungen begonnen. Diese werden von Mitgliedern der Kommission und ihren Anhörungsteams an mehreren Standorten bundesweit durchgeführt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachberatungsstellen stehen begleitend zur Verfügung. Eine Anhörung per Videokonferenz ist ebenfalls seit einigen Jahren unter Gewährleistung der Datensicherheit möglich.

Bisher konnten rund 1.600 Gespräche durchgeführt werden. Betroffene berichten der Kommission von sexualisierter Gewalt in allen Bereichen, in denen Kinder aufwachsen: Familie, soziales Umfeld, Schule, Internat, Heim, Sportverein und andere Freizeiteinrichtungen, Kirche und religiöse Gemeinschaften, aber auch in organisierten und rituellen Strukturen sowie durch Fremdtäter.

Mit den vertraulichen Anhörungen will die Kommission einen geschützten und sicheren Raum schaffen, der das Berichten über Erfahrungen sexuellen Kindesmissbrauchs ermöglicht. Betroffene erleben diese Gespräche als Unterstützung und wertvolle Erfahrung auf dem Weg ihrer persönlichen Aufarbeitung. „Es ist doch wichtig erfahren zu dürfen, dass man nicht für das verurteilt wird, was passiert ist“, berichtet eine Betroffene nach ihrer Anhörung. Ein Betroffener hat keine Möglichkeit mehr, die Taten anzuzeigen, weil sie verjährt sind. Er teilt der Kommission vor der Anhörung mit: „Also ich habe keinen Raum mehr, wo ich angehört werde, und dieser Raum wird mir jetzt geschaffen“. Über das Erlebte zu sprechen, ist nicht leicht und erfordert Mut und Kraft.

Sicher ist es für mich nicht einfach zu erzählen, aber auch gut, dass es Menschen gibt, die mir Glauben schenken und die etwas bewirken wollen.

Betroffene

Die Arbeit der Kommission wird zudem als sinnstiftend wahrgenommen, wie zwei Betroffene bestätigen: „Ich habe mich dafür entschieden, meinen Bericht zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung, dass ich durch meine Erfahrungen dazu beitragen kann, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Und damit meine Vergangenheit einen Sinn bekommt, etwas Positives für andere bewirkt.“ „Weil durch so eine Kommission einfach deutlich wird, das ist kein Einzelfall.“

Nicht alle Betroffenen wollen ihre Erfahrungen in einer vertraulichen Anhörung mitteilen. Darum gibt es zusätzlich die Möglichkeit, einen schriftlichen Bericht zu verfassen. 650 Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen haben dieses Format bisher genutzt. Damit haben sich bisher mehr als 2.200 Menschen der Kommission anvertraut. Die Anhörungen und schriftlichen Berichte werden anonymisiert ausgewertet und fließen sowohl in die Berichte der Kommission ein, mit denen sie regelmäßig die Öffentlichkeit über ihre Erkenntnisse informiert, als auch in ihre Empfehlungen an die Politik.

Um die Aufarbeitung auf Bundesebene weiter sicherzustellen, fordert die Kommission eine Verstetigung ihrer Arbeit auf einer gesetzlichen Grundlage; bisher endet ihre Laufzeit Ende 2023. Die Kommission setzt sich zusammen mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für ein gesetzlich abgesichertes Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung ein.


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