Sammelband zur Tagung Akten und Archive – Beiträge zur individuellen Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs


21.06.2023 - In der aktuellen Veröffentlichung der Aufarbeitungskommission diskutieren Expertinnen und Experten über die Bedeutung von Akten und Archiven für die Aufarbeitung, das Recht auf die eigene Akte, eine dauerhafte Archivierung sowie das Grundrecht auf Aufarbeitung und berichten aus internationalen Aufarbeitungsprojekten.


Die individuelle und gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs braucht den Blick in die Vergangenheit. Dabei können Archive und die darin befindlichen Akten als Zeugnisse für die geschehene Gewalt einen wichtigen Beitrag leisten. Mit der Bedeutung von Akten und Archiven für die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie dem Umgang mit sensiblen Dokumenten beschäftigen sich Expertinnen und Experten aus Archiv- und Rechtswissenschaft, Forschung und Politik in einem Sammelband, den die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs heute veröffentlicht.

Wie wichtig für Betroffene bei ihrer Aufarbeitung der Zugang zur eigenen Akte ist und wie dieser erleichtert werden kann, wird ebenso behandelt wie ein Recht auf die eigene Akte. Zur Frage, ob es ein Grundrecht auf Aufarbeitung gibt, führt Prof. Dr. Stephan Rixen, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in seinem Beitrag aus: „Das Grundrecht auf Aufarbeitung der von Gewalterfahrungen geprägten Lebensgeschichte  verbindet verschiedene Grundrechte: das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Grundrecht auf Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Grundrecht auf Aufarbeitung braucht, um effektiv zu wirken, eine gesetzliche Verankerung. Darin muss neben dem Zugang zu Archiven auch die Aufbewahrung von Akten geregelt werden.“

In dem Band werden zudem die Herausforderungen auf dem Weg einer Akte zur dauerhaften Aufbewahrung in einem Archiv beschrieben. Es wird auf das Spannungsverhältnis eingegangen zwischen den Anforderungen der Archivwissenschaft, die eine Unversehrtheit der Akte für Forschende benötigt, und dem Wunsch der Betroffenen nach einer Korrektur oder Gegendarstellung von Akteninhalten. Ergänzend dazu legt der Band einen Fokus auf kirchliche Archive als Orte der Vertuschung von sexualisierter Gewalt.

Drei Beiträge gewähren zudem einen Blick ins Ausland. Sie bewerten die Rolle von Archiven für das Schweizer Gesetz zur Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmaßnamen und Fremdplatzierungen und berichten über die Arbeit mit einem digitalen Archiv, in dem 1,5 Millionen Seiten Archivmaterial zu sexuellem Missbrauch in Diözesen der USA aufbewahrt werden.

Die Publikation erscheint im Nachgang zur Tagung der Aufarbeitungskommission vom 30. Juni 2022.

Download Tagungsband „Aufarbeitung, Akten, Archive – zum Umgang mit sensiblen Dokumenten“


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Pressekontakt

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Kirsti Kriegel
Telefon: +49 (0)30 18555-1571
Fax: +49 (0)30 18555-4 1571
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