Nicht abwickeln, sondern weiterentwickeln!
14.03.2025 - UBSKM, Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission fordern ein Nachfolgemodell zum Hilfeangebot "Fonds Sexueller Missbrauch", das niedrigschwellig, dauerhaft, rechtssicher und haushaltskonform ist - und lückenlos an den bisherigen Fonds anschließt.
Statement Matthias Katsch, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs:
"Der Staat steht in der Verantwortung dafür, dass Menschen in ihrer Kindheit und Jugend in der Vergangenheit nicht ausreichend geschützt wurden – ob in der Familie oder in einer Institution. Er muss das erlittene Unrecht anerkennen. Diese Verantwortung kann man nicht ein-fach wie eine lästige Pflicht abschütteln.
Nach Überzeugung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch (2010-2011) waren niedrigschwellige Hilfen für die Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen der erlittenen Gewalt, wie sie der Fonds Sexueller Missbrauch anbietet, ein wichtiges Instrument.
Seit die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2016 eingerichtet wurde, berichten uns Betroffene immer wieder auch darüber, wie ihnen auch durch den Fonds Sexueller Missbrauch Unterstützungsleistungen zuteilwurden, die ihnen bei der Be-wältigung der in der Kindheit erlittenen Gewalterfahrungen enorm geholfen haben. Dazu gehören gerade auch Unterstützungsleistungen, die es in den Regelsystemen, etwa im Gesundheitsbereich, so nicht oder nicht ausreichend gibt. Das reicht von zusätzlichen Therapiestun-den, wenn die Kontingente bei den Kassen ausgeschöpft sind, bis zur Unterstützung für den Start in eine Selbstständigkeit oder das Nachholen von Bildungsabschlüssen. In den meisten Fällen war diese Art der Hilfestellung nur möglich, weil es sich bei dem Fonds um ein relativ einfach zugängliches Hilfesystem handelt. Der Lebensalltag vieler Betroffener ist als Folge des Missbrauchs von physischen und psychischen Belastungen geprägt. Diese Situation macht es ihnen oft unmöglich, komplizierte und bürokratische Antragsverfahren zu durchlaufen. Darum muss es weiterhin ein solches niedrigschwelliges Hilfeangebot für Betroffene geben.
Einen Aspekt möchte ich aus Sicht der Aufarbeitungskommission besonders hervorheben: In den Anhörungen und in den schriftlichen Be-richten erfahren wir immer wieder, dass der Fonds von Betroffenen auch und gerade als eine Form der Anerkennung ihres Leids erfahren wird, eben weil keine umständlichen Genehmigungsverfahren nötig sind."
Stimmen Betroffener zum Fonds Sexueller Missbrauch
Seit 2016 wenden sich Betroffene an die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. In vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten teilen sie ihre Geschichte mit der Kommission.
Zahlreiche Betroffene aus dem Tatkontext Familie berichten dabei auch, dass sie sich für Unterstützungsleistungen an den Fonds Sexueller Missbrauch gewandt haben. Ihre Erfahrungen schildern sie dabei als überwiegend positiv. Diese drei Zitate stehen exemplarisch für alle Betroffenen, die sich der Kommission anvertraut haben:
Auch der FondsAntrag wurde bewilligt. Dabei war das wichtigste, dass jemand schreibt: "Es wird anerkannt, dass Sie Opfer von sexuellem Missbrauch sind."
Betroffene
Meine Erfahrungen mit dem Fonds Sexueller Missbrauch:
• Ich musste nur wenige Angaben machen und keinen "Beweis" erbringen, dafür war ich dankbar.
• Unerträglich lange Bearbeitungszeit.
Betroffener
Ich ließ mich beraten wegen einer Opferentschädigung, gleichzeitig stellte ich einen Antrag beim Fonds für sexuellen Missbrauch, was eine Erleichterung für mich war, da man mir glaubte und er bewilligt wurde.
Betroffene
Pressemitteilung der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).
Pressekontakt
Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Marie Kersten
Telefon: +49 (0)30 18555-1569
E-Mail