Aufarbeitungskommission führt 3. Öffentliches Hearing „Kirchen und ihre Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ durch


27.06.2018 - Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hört in einem öffentlichen Hearing in Berlin Betroffene an, die in der evangelischen oder katholischen Kirche sexuellem Kindesmissbrauch ausgesetzt waren.


Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs führt heute ihr drittes öffentliches Hearing in der Akademie der Künste in Berlin durch. Im Mittelpunkt stehen Gespräche mit Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs, die von ihren Erfahrungen mit der Aufarbeitung der evangelischen oder katholischen Kirche berichten. Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen haben anschließend die Möglichkeit, auf das Gehörte einzugehen. In diesem ersten Hearing zum Thema Kirchen richtet die Kommission den Fokus auf evangelische und katholische Gemeinden als Tatkontexte und auf die Verantwortung der Kirchen für eine umfassende Aufarbeitung der Missbrauchsfälle.

Prof. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission:„Die evangelische und katholische Kirche nehmen eine wichtige Stellung in unserer Gesellschaft ein. Daran ist eine besondere Verantwortung geknüpft, der sie mit Blick auf Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch bisher nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sind. Die beiden Kirchen haben häufig nur so viel getan, wie sie – vor allem auf Druck von Betroffenen und der Öffentlichkeit hin – tun mussten.“

Ausgehend von den Berichten der Betroffenen, die sich bisher an die Kommission gewandt haben, sollten die Kirchen deutlicher als bisher Verantwortung für Aufarbeitung übernehmen. Konkret heißt das: Kirchen müssen sich mehr als bisher für Aufarbeitungsprozesse öffnen und sie von sich aus anstoßen. Es bedarf von den Leitungen – ausgehend in alle Bereiche der Kirche hinein – eine offene Haltung gegenüber den Anliegen betroffener Menschen. Ganz zentral ist, dass die Kirchen den Betroffenen von sexuellem Kindesmissbrauch auf Augenhöhe begegnen und deren Anliegen und Interessen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Dazu gehören ebenso persönliche Gespräche auch mit Menschen auf der Leitungsebene wie eine Haltung, die von Empathie statt von bürokratischen Vorgaben geprägt ist. Besonders belastend sind für Betroffene langwierige und intransparente Verfahren. Hier sieht die Kommission dringenden Handlungsbedarf. Zu einer gelingenden Aufarbeitung gehören auch angemessene Anerkennungs- oder Entschädigungsleistungen. Wichtig für Betroffene sind darüber hinaus die eindeutige Anerkennung der Schuld der Kirchen sowie eine nachhaltige Auseinandersetzung mit den strukturellen Bedingungen, die den Missbrauch ermöglicht haben.

Bis heute bestehen Machtstrukturen in den Kirchen, die Betroffenen Aufarbeitung ebenfalls erschweren oder diese verhindern. „Die Macht und der Einfluss der Kirchen auf Kinder und Jugendliche können enorm sein. Priester und Pfarrer sind durch ihre Ämter mit einer besonderen Macht und zugeschriebener Integrität ausgestattet. Eine kritische Reflexion der Kirchen über die ethische Dimension des Handelns von kirchlichen Autoritätspersonen ist unbedingt notwendig, die auch den Umgang mit Nähe, Distanz und der eigenen Sexualität miteinschließt“, so Prof. Heiner Keupp, Mitglied der Kommission.

Zudem sieht die Aufarbeitungskommission bei den Kirchen nach wie vor Strukturen, die sexuellen Kindesmissbrauch und den Schutz von Tätern und Täterinnen innerhalb der Kirchen weiterhin ermöglichen. Aufklärung, Aufarbeitung aber auch Prävention werden so verhindert.

Prof. Heiner Keupp: „Das jahrzehntelange Schweigen muss beendet werden. Hinweise auf sexuellen Missbrauch wurden und werden von Pfarrern und Priestern häufig mit Verweis auf die seelsorgerischen Verschwiegenheitspflicht bzw. das Beichtgeheimnis nicht weitergegeben. Um Täter dadurch nicht länger zu schützen und stattdessen den Schutz von Kindern zu gewährleisten, bedarf es einer kritischen Prüfung des Beicht- beziehungsweise Seelsorgegeheimnisses aber auch der Gemeindearbeit. Dieser Praxis darf nicht länger mehr Bedeutung beigemessen werden als dem Schutz von Mädchen und Jungen.“

2010 hatten Betroffene den Missbrauch in der katholischen Kirche öffentlich gemacht. Matthias Katsch, Mitglied im Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, erkennt bis heute bei den Kirchen keinen Willen, Verantwortung für das zu übernehmen, was Betroffene erleiden mussten : „Am liebsten sprechen Vertreter der Kirche von dem, was sie heute zum Schutz der Kinder tun. Diese Flucht in die Prävention ist aber kein Ersatz für Aufarbeitung. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Betroffenen findet nicht statt. Diese bleiben resigniert zurück, ohne Chance auf eine angemessene Wiedergutmachung für das Versagen der Institution. Auch weil die Gesellschaft das duldet.“

Auch bei der evangelischen Kirche gibt es erhebliche Defizite im Umgang mit betroffenen Menschen. „In der evangelischen Kirche fehlen bis heute überregionale, qualitativ verlässliche und transparente Strukturen, die die kollektive Dimension von sexuellem Missbrauch hinter der Vielzahl der ‚Einzelfälle’ sichtbar macht. Betroffene werden weiter gezielt allein gelassen: Noch immer gibt es keine zentrale, kirchenunabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle, über die niedrigschwellig Missbrauch angezeigt werden kann. Disziplinarverfahren werden mit Aufarbeitung verwechselt und Betroffene so auf den Zeugenstatus reduziert, anstatt endlich ihre Belange in den Mittelpunkt von Verfahren zu rücken.“, so Kerstin Claus, Mitglied im Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten.

Fallstudie zum sexuellen Kindesmissbrauch im Kontext der evangelischen und katholischen Kirche

Zeitgleich zum Hearing veröffentlicht die Aufarbeitungskommission eine Fallstudie der ihr vorliegenden vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichte von Betroffenen aus dem Kontext evangelische und katholische Kirche. Die Auswertung der 22 Fälle aus dem evangelischen Kontext und der 43 Fälle aus dem katholischen Kontext erfolgte durch die Erziehungswissenschaftlerin Marlene Kowalski. Mit dieser Auswertung liegt nun eine genaue Analyse der Dynamiken in den Beziehungen zwischen kirchlichen Bezugspersonen und Betroffenen vor. Die Fallanalyse richtet außerdem den Blick auch auf die Beziehung zwischen Eltern/sozialem Umfeld, Kind und Kirche, welche die besondere Systematik sexuellen Kindesmissbrauchs in den Kirchen begründet.

In Bezug auf die institutionelle Aufarbeitung zeigte sich, dass etwa die Hälfte der Betroffenen sich noch nicht an die jeweilige Kirche gewandt hat. Gründe hierfür waren z.B. Angst, Scham, Unsicherheit oder mangelnde Informationen über Anlaufstellen. Viele der Betroffenen, die Erfahrungen mit der institutionellen Aufarbeitung gemacht haben, mussten erleben, dass zuständige Personen nicht hinreichend sensibel agierten, und nicht ernsthaft an umfassender Aufklärung und Aufarbeitung interessiert waren. Ein kleiner Teil der Betroffenen berichtete auch von positiven Erfahrungen.

Download:
Fallstudie "Sexueller Kindesmissbrauch im Kontext der evangelischen und katholischen Kirche"


Pressekontakt

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Kirsti Kriegel
Telefon: +49 (0)30 18555-1571
Fax: +49 (0)30 18555-4 1571
E-Mail

Zurück zur Übersicht

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs möchte ihre Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Mehr Informationen