Gesetz soll im Bundestag verabschiedet werden
29.01.2025 - Prof. Dr. Julia Gebrande, Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs des Bundes, zur geplanten Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der 2./3. Lesung des Deutschen Bundestages am 31.01.2025:
Es ist ein starkes Zeichen für die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Dieses Ziel rückt nun in greifbare Nähe. Damit werden auch die Rechte Betroffener sowie die Rolle der Aufarbeitungskommission gestärkt. Das lässt uns positiv in die Zukunft schauen und Kraft schöpfen für den weiteren herausfordernden Weg. Denn auch wenn das Gesetz auf vielfache Weise die Unterstützung Betroffener sexualisierter Gewalt verbessert, gibt es wichtige Punkte, die von einer zukünftigen Regierung im Koalitionsvertrag berücksichtigt, noch weiter ausgebaut und vor allem mit Ressourcen unterlegt werden müssen:
- Betroffene müssen ein umfassendes Akteneinsichtsrecht erhalten. Es darf nicht nur für die Kinder- und Jugendhilfe gelten, sondern muss auch andere Bereiche wie Schule, Sport und Kirchen mit einbeziehen und möglichst niedrigschwellig gewährt werden.
- Das Gesetz ist keine Garantie dafür, dass Institutionen ausreichend Verantwortung hinsichtlich der Aufarbeitung übernehmen. Daher müssen sie verpflichtet werden, bekannt gewordene Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs umfassend aufzuarbeiten. Die Kommission muss diese Pflicht durchsetzen können.
- Die finanzielle und personelle Ausstattung der ehrenamtlich arbeitenden Kommission und ihres Büros muss verbessert werden. Nur so kann sie die zusätzlichen Aufgaben erfüllen, die das Gesetz ihr anvertraut. Dazu gehören etwa die Förderung, Unterstützung, Beobachtung und Begleitung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowie die Verpflichtung zur Berichtslegung.
- Damit die Kommission ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen kann, ist es unabdingbar, dass ihre Mitglieder und ihre Anhörungsbeauftragten ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten, insbesondere im Strafverfahren.
Die parteiübergreifende Einigkeit bei der Verabschiedung des Gesetzes stimmt uns zuversichtlich, dass auch diese Voraussetzungen für eine konsequente Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene geschaffen werden. Wir werden uns weiterhin engagiert und nun mit einem gesetzlichen Auftrag für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt einsetzen, die die Basis für eine gelingende Prävention bildet.
Pressekontakt
Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Kirsti Kriegel
Telefon: +49 (0)30 18555-1571
Fax: +49 (0)30 18555-4 1571
E-Mail