Die evangelische Kirche muss Verantwortung für sexuellen Kindesmissbrauch übernehmen und unabhängige Aufarbeitung ermöglichen
07.11.2018 Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Stellungnahme zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der evangelischen Kirche
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute eine Stellungnahme zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der evangelischen Kirche. Anlass ist die 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 11. – 14. November 2018 in Würzburg
Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Die evangelische Kirche sollte Verantwortung für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in ihren Einrichtungen übernehmen. Denn die Fälle von Missbrauch in einzelnen Institutionen in ihrer Trägerschaft und durch ihre Amtsträger lassen auf strukturelle Ursachen in der Kirche schließen.“
Beim öffentlichen Hearing der Kommission „Kirchen und ihre Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ im Juni 2018 haben vom sexuellen Missbrauch Betroffene die evangelische und die katholische Kirche dazu aufgefordert, sich ihrer Verantwortung zu stellen und den Missbrauch in ihren Institutionen aufzuarbeiten. Zudem haben sich bisher insgesamt 31 Betroffene bei der Kommission gemeldet und von Missbrauch in der evangelischen Kirche berichtet, davon sieben in Freikirchen. Etwa die Hälfte der Betroffenen hat sich noch nicht an die Kirche gewandt. Gründe hierfür waren z. B. Angst, Scham, Unsicherheit oder mangelnde Informationen über Anlaufstellen. Betroffene, die Erfahrungen mit der institutionellen Aufarbeitung gemacht haben, mussten oftmals erleben, dass zuständige Personen nicht ernsthaft an umfassender Aufklärung und Aufarbeitung interessiert waren.
Die Kommission hat in ihrer Stellungnahme Empfehlungen für die aus ihrer Sicht zentralen Themen der Aufarbeitung für die EKD formuliert. Die Empfehlungen der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs an die evangelische Kirche umfassen folgende Bereiche:
1. Haltung gegenüber Betroffenen
2. Unabhängige Aufarbeitung
3. Entschädigung und Umgang mit Tätern und Täterinnen
4. Unterstützung betroffener Gemeinden und Einrichtungen
5. Kooperation mit dem Staat
Die gesamte Stellungnahme ist hier veröffentlicht: www.aufarbeitungskommission.de/2018-11-07-stellungnahme-aufarbeitung-ekd
Die Beschlüsse der Kirchenkonferenz der EKD vom 5. September 2018 zeigen, dass wichtige Akteure der evangelischen Kirche verstanden haben, welche Aufgaben für sie anstehen. Die Empfehlungen der Kommission an die evangelische Kirche sollen diesen Prozess unterstützen.
Informationen über die Arbeit der Kommission unter 0800 4030040 – anonym und kostenfrei oder www.aufarbeitungskommission.de
Pressekontakt
Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Kirsti Kriegel
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