Aufarbeitungskommission veröffentlicht Ratgeber für die Recherche von Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend


Berlin, 15.07.2026. Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht einen Rechercheratgeber, der Betroffenen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend hilft, Akten zu finden und einzusehen. Der Leitfaden klärt über Rechte, Herausforderungen und praktische Schritte auf. Ziel ist es, den oft schwierigen Zugang zu Informationen bei Behörden und in Archiven zu erleichtern und Betroffene bei der Aufarbeitung zu unterstützen.


Der Blick in ihre Akten kann für Betroffene sexualisierter Gewalt ein Puzzleteil sein, um die eigene Geschichte aufzuarbeiten. Der Zugang zu Informationen zum Missbrauchsgeschehen kann für sie lebenswichtig sein. Denn die Akten helfen ihnen bei der individuellen Aufarbeitung der Gewalterfahrungen. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, sich mit der Gewalt als wichtigem Teil ihrer Biografie auseinanderzusetzen und materielle Forderungen – etwa nach dem Sozialen Entschädigungsrecht – zu stellen.

Prof. Dr. Heiner Keupp, Mitglied der Aufarbeitungskommission des Bundes, fordert:

„Betroffene müssen ein umfassendes Akteneinsichtsrecht erhalten. Es darf nicht nur für die Kinder- und Jugendhilfe gelten, sondern muss auch andere Bereiche wie Schule, Sport und Kirchen einbeziehen und möglichst niedrigschwellig gewährt werden.“

Denn aktuell stoßen Betroffene häufig auf Hindernisse bei der Aktenrecherche. Oft ist unklar, wo die Akten lagern und wie man Einsicht beantragt. Die Aktenrecherche kann aufreibend sein. Betroffene werden damit konfrontiert, wie sie und das Gewaltgeschehen aus einer Fremdperspektive beschrieben werden.

Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei UBSKM:

„Ich werde den Tag, an dem ich meine Akte eingesehen habe, lange, lange nicht vergessen können. Für Betroffene sind das harte Erfahrungen. Deshalb brauchen sie Unterstützung bei der Aktenrecherche und müssen wissen, was auf sie zukommt.“

Aus diesem Grund hat die Aufarbeitungskommission des Bundes Forscher*innen der Universität Hildesheim beauftragt, einen Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend zu erstellen. Der Rechercheratgeber soll Betroffenen ermöglichen, eigenständig nach Akten zu recherchieren und diese einzusehen. Die Publikation enthält übergeordnete Informationen und Regelungen, die im gesamten Bundesgebiet gelten und adressiert Herausforderungen rund um das Thema Aktenrecherche. Außerdem finden Nutzer*innen praktische Hinweise für eine Recherche in verschiedenen Tatkontexten, wie beispielsweise zu Missbrauch im kirchlichen Kontext oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Dazu Jessica Wrenzycki, Co-Autorin des Rechercheratgebers:

„Der Rechercheratgeber gibt Betroffenen einen Überblick über ein komplexes Gewebe aus gesetzlichen Grundlagen, institutionellen Strukturen und individuellem Handeln. Obwohl strukturelle Hürden weiter bestehen, hilft die Publikation bei der Suche nach Akten und gibt Tipps, wie diese eingesehen werden können.“

Darüber hinaus soll der Rechercheratgeber Forschende unterstützen, die sexualisierte Gewalt in Institutionen aufarbeiten wollen und dafür Zugang zu Akten benötigen. Immer wieder kommt es vor, dass die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen behindert wird, indem Akten zurückgehalten werden.

Die Publikation kann hier heruntergeladen werden: Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend (barrierefreie PDF-Datei, 855 KB).


Pressekontakt

Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Marie Kersten
Telefon: +49 (0)30 18555-1569
E-Mail an Marie Kersten

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