Aufarbeitungskommission veröffentlicht Politischen Bericht und gibt Handlungsempfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend


13. Oktober 2026. Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wird heute ihren ersten Politischen Bericht an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übergeben. Verbunden mit dem Bericht sind konkrete Forderungen an Politik, Gesetzgeber und Gesellschaft, um Betroffene bei der Anerkennung und Entschädigung zu unterstützen und Kinder und Jugendliche künftig besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Die Kommissionsvorsitzende wird den Bericht heute um 12 Uhr in der Bundespressekonferenz vorstellen.


Erster Bericht an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zu Aufarbeitung

In ihrem ersten Politischen Bericht informiert die Kommission über die Bedeutung und Funktion von Aufarbeitung sowie ihre eigene Arbeitsweise. Im Mittelpunkt stehen dabei vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben. Sie bilden eine zentrale Grundlage für die Empfehlungen der Kommission. Über 3.000 Menschen haben der Kommission in den letzten 10 Jahren ihre persönliche Lebensgeschichte und ihre Erfahrungen anvertraut.

Prof. Dr. Julia Gebrande, Kommissionsvorsitzende:

Wir haben in 10 Jahren Kommissionsarbeit viel erreicht – und gleichzeitig bleibt noch viel zu tun. Auch wenn sexueller Kindesmissbrauch heute kein Tabuthema mehr ist und Betroffene gehört werden, braucht es dringend mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung – finanziell und politisch, institutionell und gesellschaftlich.

Fokusthemen: Familie, Heimerziehung, Religionsgemeinschaften und Schule

Die Aufarbeitungskommission des Bundes untersucht seit 2016 sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in allen gesellschaftlichen Bereichen. Für diesen Bericht hat die Kommission exemplarisch vier Tatkontexte ausgewählt, um daran zentrale Erkenntnisse der Aufarbeitung sowie Herausforderungen auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene aufzuzeigen.

Familie: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kommt hier am häufigsten vor. Die Aufarbeitungskommission fordert innerfamiliäre Aufarbeitung sowie familienpolitische und gesellschaftliche Antworten.

Heimerziehung: Viele ehemalige Heimkinder aus der DDR und der Bundesrepublik waren von sexualisierter Gewalt betroffen. Sie kämpfen bis heute um eine angemessene Entschädigung und Anerkennung der erlittenen Gewalt.

Religionsgemeinschaften: Obwohl die beiden großen Kirchen in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen zur Prävention und Aufarbeitung eingeleitet und umgesetzt haben, ist die kirchliche Aufarbeitungslandschaft von strukturellen Herausforderungen und Ungleichheiten geprägt.

Schule: Seit 2010 standen einige bekannte Schulen und Internate im Fokus der Aufdeckung sexualisierter Gewalt. Trotzdem, gibt es bis heute kaum Aufarbeitung in diesem Bereich. Deshalb mangelt es an Wissen und Strukturen zum Schutz von Schülerinnen und Schülern.

 

Notwendige Politische Schritte

Um die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland voranzubringen und Betroffene wirksam zu unterstützen, definiert die Kommission in ihrem Bericht sieben zentrale Handlungsbedarfe für die Politik. Dazu zählen ein Akteneinsichtsrecht und materielle Entschädigung für Betroffene aus dem institutionellen genauso wie dem familiären Kontext.

Weiter fordert die Kommission, Institutionen zur Aufarbeitung zu verpflichten und die Schaffung von Strukturen auf Landesebene, um beispielsweise sexualisierte Gewalt in Schulen besser aufarbeiten zu können.

Prof. Dr. Julia Gebrande:

Erst wenn Institutionen das erlittene Unrecht anerkennen und ihre Mitverantwortung offen benennen, können sie dazu beitragen, dass Betroffene in ihrer persönlichen Aufarbeitung unterstützt werden. Wer Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen trägt, muss auch Verantwortung für die Aufarbeitung von vergangenem Versagen und Unrecht übernehmen.

Hintergrund

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beauftragt die Aufarbeitungskommission des Bundes, in regelmäßigen Abständen über ihre Arbeit und den Stand der Aufarbeitung in Deutschland zu berichten. Das Gesetz ist am 1. Juli 2025 in Kraft getreten.

Zeitgleich mit dem Bericht der Aufarbeitungskommission hat die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ihren ersten Bericht vorgelegt. Beide Berichte wurden am Vormittag im Rahmen eines Übergabetermins an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner überreicht. Um 12 Uhr stellen die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus, die Vorsitzende der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Prof. Dr. Julia Gebrande und der Betroffenenrat vertreten durch Angela Marquardt die Inhalte in der Bundespressekonferenz vor.


Pressekontakt

Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Marie Kersten
Telefon: +49 (0)30 18555-1569
E-Mail an Marie Kersten

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