Die Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wird um fünf Jahre verlängert
12.12.2018 Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung der Laufzeit der Aufarbeitungskommission bis Ende 2023 beschlossen.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs kann ihre Arbeit bis Ende 2023 fortführen. Das beschloss das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission:
„Aufarbeitung braucht Zeit. Darum begrüßt die Kommission diese wichtige Entscheidung des Bundeskabinetts, die Arbeit der Aufarbeitungskommission zu verlängern, auch wenn sie sich für ihre Arbeit mehr Kompetenzen und Rechte sowie eine gesetzliche Grundlage gewünscht hätte.“
Im April 2019 stellt die Kommission den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit vor. Sie legt dabei den Fokus auf ihre Empfehlungen für eine umfassendere Unterstützung für erwachsene Betroffene, zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur gelingenden Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen und in der Familie. Zudem gibt die Kommission einen Ausblick auf ihre zweite Laufzeit, in der sie weitere Schwerpunkte untersuchen will z. B. Missbrauch im Sport und Missbrauch an Menschen mit Behinderung.
In der ersten Laufzeit der Kommission von Januar 2016 bis heute haben sich rund 1.700 Betroffene bei der Kommission für eine vertrauliche Anhörung angemeldet oder ihr in schriftlicher Form berichtet. Ab Mitte 2017 musste aufgrund der hohen Nachfrage und der knappen Ressourcen der Kommission eine Warteliste für vertrauliche Anhörungen eingeführt werden. Ab April 2019 können die vertraulichen Anhörungen fortgeführt werden.
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Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
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