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Vorstellung der Empfehlungen: Wie kann Aufarbeitung in Institutionen gelingen?

Tagung „Was ist Aufarbeitung: Rechte und Pflichten zur Aufarbeitung in Institutionen“

Kommissionsmitglied Prof. Dr. Peer Briken stellte bei der Tagung "Was ist Aufarbeitung? Rechte und Pflichten zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen" der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs am 3. Dezember 2019 in Berlin die wesentlichen Punkte der von der Kommission erarbeiteten Empfehlungen vor.

Diese zielen darauf, dass Institutionen durch Aufarbeitung Verantwortung für die Vergangenheit übernehmen und Betroffenen das Recht auf Aufarbeitung einräumen. Die Wirkmächtigkeit von sexuellem Kindesmissbrauch in die Gegenwart wird an den Folgen für Betroffene und dem Umgang mit ihnen besonders klar: "Institutionen stehen moralisch und fachlich in einer Verantwortung, Aufarbeitung auf den Weg zu bringen."

Die Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen behandeln unter anderem die folgenden Fragestellungen:

  • Was ist Aufarbeitung?
  • Wie kann das Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung verwirklicht werden?
  • Wie muss das Aufarbeitungsteam zusammengesetzt sein?
  • Welche Rechtsfragen müssen bedacht werden?
  • Welche Formate der Aufarbeitung können eingesetzt werden?
  • Was muss bei der Pressearbeit beachtet werden?
  • Wie wird der Abschlussbericht veröffentlicht?
  • Welche Formate der Anerkennung sind denkbar?
  • Wie können Prävention und Schutz von Kindern nach der Aufarbeitung gestärkt werden?

 

Details:
Datum: 03.12.2019
Copyright: © Aufarbeitungskommission
Kategorien: Heime, Kirche, Sport, Video