Informationen zur Datenverarbeitung mit Unterstützung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ)/Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) wurden dem BAFzA einige administrative Aufgaben im Bereich Zuwendungen und Verträge sowie ein Teil des Dokumentenmanagements der Aufarbeitungskommission/Büro der Kommission übertragen. Da sich diese Tätigkeiten auch auf die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen, wurde zwischen diesen Beteiligten eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Artikel 26 EU-Datenschutzgrundverordnung geschlossen. UBSKM beim BMFSFJ wird dabei als Verantwortlicher für die verarbeiteten personenbezogenen Daten im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 EU-Datenschutzgrundverordnung benannt.

Die Vereinbarung hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

Das BAFzA ist verantwortlich für administrative Tätigkeiten im Bereich der Zuwendungen und Verträge, das beinhaltet auch die Verarbeitung einfacher personenbezogener Daten von Zuwendungsempfänger*innen und Vertragspartner*innen (z.B. Vor- und Nachnamen, Anschrift, Kontendaten). Außerdem ist das BAFzA verantwortlich für Tätigkeiten im Bereich des Dokumentenmanagements im AS 3/Büro der Kommission. In den zu bearbeitenden Dokumenten sind besonders sensible Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO enthalten, die die Kommission von Betroffenen sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend oder von Zeitzeuginnen bzw. -zeugen erhebt.  Die Daten werden von der Kommission in eigener Verantwortung erhoben. Eine gemeinsame Verarbeitung erfolgt nur an bereits erhobenen Daten.

Die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO obliegen UBSKM bzw. der Aufarbeitungskommission. Die Beteiligten haben technisch und organisatorisch alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen datenschutzrechtlichen Sicherheitsbestimmungen anzuwenden, diese regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren.

Betroffene Personen können ihre Rechte, insbesondere die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung oder Datenübertragbarkeit bei und gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen geltend machen (Artikel 26 Absatz 3 EU Datenschutzgrundverordnung).

Als Datenschutzbeauftragte auf Seiten des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wurde benannt:

Datenschutzbeauftragte des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend
Glinkastraße 24,10117 Berlin, Telefon: 030 18 555-0,  E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmfsfj.bund.de benannt.

Als Datenschutzbeauftragter auf Seiten des BAFzA wurde benannt:

Datenschutzbeauftragte des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
An den Gelenkbogenhallen 2 – 6, 50679 Köln, Telefon: 0221 3673-4478, E-Mail: datenschutz@bafza.bund.de

Betroffene Personen können sich bei Fragen oder wenn sie ihre Rechte geltend machen möchten auch an folgende Anlaufstelle wenden:

Büro der Kommission, Referatsleiterin Susanne Fasholz-Seidel
Glinkastraße 24, 10117 Berlin, Tel.: +49(0)30/18555-1570, E-Mail: susanne.fasholz@aufarbeitungskommission.bund.de

Stand: 20.05.2021