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Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffener Menschen in Ermittlungs- und Strafverfahren

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Betroffene Menschen berichten der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs von Verfahren, die nicht nur belastend, sondern auch retraumatisierend waren. Sie berichten auch von der bewussten Entscheidung, nicht anzuzeigen, da sie Angst haben, man würde ihnen nicht glauben. Oder von der Befürchtung, der Täter oder die Täterin könnte auf die Einstellung des Verfahrens, eine milde Strafe oder sogar einen Freispruch hoffen.

Mit den Empfehlungen möchte die Kommission Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs den Zugang zu Ermittlungs- und Strafverfahren erleichtern.

Konkrete Empfehlungen betreffen:

  • Die Bildung sogenannter Kompetenzzentren bei den Ermittlungsbehörden und der Strafjustiz
  • Aus- und Fortbildungen
  • Eine bessere Vernetzung der handelnden Akteure
  • Die Beschleunigung der Verfahren sowie eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, die Standards für die Glaubhaftigkeitsprüfung formulieren und regelmäßig überprüfen sollte

Zudem sollten Ermittlungs- und Justizbehörden besser ausgestattet und die Rechtspraxis im Hinblick auf die verhängten Strafen sowie die Wirksamkeit opferschützender Gesetze evaluiert werden.

Details:
Datum: 03.09.2018
Copyright: © Aufarbeitungskommission
Kategorien: Publikation, Strafjustiz