Aufarbeitungskommission führt vertrauliche Anhörungen auch per Videotelefonie durch


06.05.2020 Betroffene können sich auch in der aktuellen Situation bei der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs für eine Anhörung anmelden. Die Anhörungen werden unter Auflagen persönlich oder als erweitertes Angebot per Videotelefonie unter Sicherung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes durchgeführt.


Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bietet für Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen auch in der aktuellen Situation vertrauliche Anhörungen an. Diese werden aufgrund der derzeitigen Sicherheitsbestimmungen persönlich vor Ort unter Auflagen oder alternativ per Videotelefonie angeboten.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Wir möchten betroffenen Menschen auch in dieser Zeit vertrauliche Anhörungen ermöglichen. Wir gehen davon aus, dass viele Betroffene aktuell zusätzliche Belastungen aushalten und für manche von ihnen wichtige Unterstützung wegfällt. In dieser Situation kann eine Anhörung ein wichtiger Termin sein. Mit dem Büro der Kommission und den Anhörungsbeauftragten haben wir uns Gedanken gemacht, wie eine Anhörung per Videotelefonie gestaltet werden kann. Wir sind uns darüber im Klaren, dass sie nicht denselben Stellenwert hat wie eine persönliche Begegnung. Dennoch möchten wir Betroffenen diese Alternative anbieten. Die vertraulichen Anhörungen in ihrer eigentlichen Form werden und sollen sie nicht ersetzten.“

Vertrauliche Anhörungen vor Ort mit den Kommissionsmitgliedern oder Mitgliedern ihres Anhörungsteams können in Abhängigkeit von den Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Bundesregierung und der Länder unter Auflagen weiterhin stattfinden. Dazu gehört neben den bekannten Abstands- und Sicherheitsvorkehrungen, dass Betroffene oder Zeitzeuginnen und Zeitzeugen nur mit dem PKW oder aus der nahen Umgebung mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen können. Von einer weiten Anreise mit dem Zug rät die Kommission zunächst ab.

Als Ergänzung werden daher vertrauliche Anhörungen per Videotelefonie angeboten. Die Vertraulichkeit der Anhörung bleibt auch hier weiterhin bewahrt. Das Programm für die Videotelefonie wurde von unabhängigen Prüfern zertifiziert und zusätzlich vom IT-Sicherheitsbeauftragten hinsichtlich der Datensicherheit geprüft.

Die Anmeldung sowie detaillierte Informationen zu den technischen Voraussetzungen und zur Umsetzung der Anhörungen finden interessierte Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen auf der Internetseite der Kommission: Anmeldung zur vertraulichen Anhörung

Vertrauliche Anhörungen sind das zentrale Aufarbeitungsformat der Kommission, in deren sicheren und geschützten Rahmen sich Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs mitteilen können. Die vertraulichen Anhörungen bilden eine wesentliche Grundlage für die Berichterstattung und für vertiefte Auswertungen der Kommission. Ziel der Anhörungen ist es, Bedingungen zu identifizieren, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kontexten, beispielsweise innerhalb der Familie oder in Institutionen, begünstigt oder auch verhindert haben. Zudem soll für Betroffene die Möglichkeit geschaffen werden, auch verjährtes Unrecht mitzuteilen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse und mithilfe der individuellen Geschichten werden Handlungsempfehlungen an die Politik übermittelt und der gesellschaftliche Diskurs angestoßen.


Pressekontakt

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Kirsti Kriegel
Telefon: +49 (0)30 18555-1571
Fax: +49 (0)30 18555-4 1571
E-Mail

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