Tagung „Was ist Aufarbeitung? Rechte und Pflichten zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen“


03.12.2019 Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen vorgelegt und diese im Rahmen einer Tagung in der Akademie der Künste in Berlin vorgestellt.


Mit den Empfehlungen liegen erstmals übergreifende Kriterien für eine gelingende Aufarbeitung in Institutionen vor. Gleichzeitig dienen sie als Orientierung für Betroffene, die über ihre Gewalterfahrungen sprechen und Aufarbeitung fordern. Institutionen, die den Kinderschutz ernst nehmen, haben die Pflicht, sich der Aufarbeitung der eigenen Gewaltgeschichte zu stellen und damit Verantwortung für vergangenes Unrecht zu übernehmen.

Wir adressieren mit den Empfehlungen alle Institutionen, ob nun Sport, Schule, Musikvereine, freizeitpädagogische Vereine und auch die Kirchen.
Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission

Die Vorsitzende der Kommission, Sabine Andresen, eröffnete die Tagung. In ihrem Statement erläuterte sie, was Aufarbeitung bedeutet und wie Betroffene in den Prozess miteinbezogen werden müssen. In einem Aufarbeitungsprozess gibt es für die Akteure Rechte und Pflichten: Betroffene haben das Recht auf Aufarbeitung und die Aufklärung des Unrechts in der Vergangenheit, auch im Hinblick auf den heutigen Kinderschutz. Institutionen und deren Verantwortliche haben die Pflicht zur Aufarbeitung.

In der Umsetzung bedeutet dies, dass die Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs von Institutionen genutzt werden sollen, um den Aufarbeitungsprozess bestmöglich zu gestalten und gleichzeitig Handlungssicherheit im Umgang mit Betroffenen und deren Rechten zu haben. „Wir hoffen wirklich, dass die Institutionen sich auf den Weg machen und Aufarbeitung voranbringen.“

Sabine Andresen bei der Tagung "Was ist Aufarbeitung?"
Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission

Was ist los? Was ist der Kern all dieser Gewalt?

Die Autorin und Professorin Ines Geipel, Leichtathletin in der DDR, sprach in ihrem Vortrag vom „doppelten Schweigen“: So erzählte sie von ihrer Arbeit in der Beratungsstelle für DDR-Dopingopfer und von einer ehemaligen Schwimmerin, die erst nach 30 Jahren über den sexuellen Missbrauch durch ihren Trainer berichten konnte.

Aufarbeitung heißt nicht, Gefühle freizulegen. Es geht genuin darum, sich in aller Komplexität der Erfahrungswucht zu stellen, die ein Verbrechen wie sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen freilegt.

Prof. Ines Geipel

Betroffene brauchen dabei die Unterstützung von außen, um sprechen zu können. Aufarbeitung zielt darauf ab, die Erfahrung von Betroffenen öffentlich zu machen. Gleichzeitig dürfen die Taten nicht als abgeschlossen gelten, nur weil sie zeitlich vorbei sind, denn: „Im Feld der Aufarbeitung kann es nur einen Kompass geben: Die Verletzten.“

Ines-Geipel bei der Tagung "Was ist Aufarbeitungß"
Autorin Ines Geipel

Recht auf Aufarbeitung

Kommissionsmitglied Peer Briken stellte die wesentlichen Punkte des Empfehlungspapiers vor. Die Empfehlungen der Kommission zielen darauf, dass Institutionen durch Aufarbeitung Verantwortung für die Vergangenheit übernehmen und Betroffenen dieses Recht einräumen. Die Wirkmächtigkeit von sexuellem Kindesmissbrauch in die Gegenwart wird an den Folgen für Betroffene und dem Umgang mit ihnen besonders klar

Institutionen stehen moralisch und fachlich in einer Verantwortung, Aufarbeitung auf den Weg zu bringen.

Peer Briken

Die Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen behandeln unter anderem die folgenden Fragestellungen:

  • Was ist Aufarbeitung?
  • Wie kann das Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung verwirklicht werden?
  • Wie muss das unabhängige Aufarbeitungsteam zusammengesetzt sein?
  • Welche Rechtsfragen müssen bedacht werden?
  • Welche Formate der Aufarbeitung können eingesetzt werden?
  • Was muss bei der Pressearbeit beachtet werden?
  • Wie wird der Abschlussbericht veröffentlicht?
  • Welche Formate der Anerkennung sind denkbar
  • Wie können Prävention und Schutz von Kindern nach der Aufarbeitung gestärkt werden?

Die Empfehlungen stellen eine Arbeitsgrundlage dar und sollen Institutionen sowie Betroffenen eine Orientierung für künftige Aufarbeitungsprozesse geben.

Peer Briken, Mitglied der Kommission, bei seinem Vortrag zu den Empfehlungen auf der Bühne.
Kommissionsmitglied Peer Briken

Was erwarten Betroffene von Aufarbeitung und was kann den Prozess erschweren oder erleichtern?

Unter dieser Fragestellung stand die nächste Gesprächsrunde nach der Mittagspause. Kommissionsmitglied Barbara Kavemann stellte die wesentlichen Erkenntnisse ihrer Studie „Erwartungen Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs an die gesellschaftliche Aufarbeitung“ vor. So schilderte sie, dass die Themen Bewältigung, Anerkennung von Leid, aber auch die Anerkennung der Lebensleistung und Gerechtigkeit eine große Rolle für Betroffene spielen. Wichtig für alle Teilnehmenden der Studie war es, dass die Schuld an den Verbrechen grundsätzlich nicht bei den Betroffenen liegt, sondern bei dem Täter oder der Täterin und dass Institutionen zu ihrer Verantwortung stehen.

Die Gesellschaft ist in der Verantwortung und muss dafür sorgen, dass Betroffene Bedingungen haben, unter denen es ihnen erleichtert und ermöglicht wird, das Erlebte gut zu bewältigen.
Barbara Kavemann

Ava Anna Johannson berichtete von ihren Erwartungen an Aufarbeitung. Die Dimension von sexuellem Kindesmissbrauch ist groß und die Gesellschaft müsse es Betroffenen ermöglichen, sich zeigen zu können, ohne stigmatisiert zu werden. Zugleich müssen Unterstützungsmöglichkeiten und Entschädigungen geschaffen werden, die für alle zugänglich sind. Ava Anna Johannson nahm im Rahmen ihrer persönlichen Aufarbeitung auch an einer vertraulichen Anhörung der Kommission teil. So konnte sie in diesem Gespräch erstmals außerhalb ihrer Therapie Details über ihre Geschichte preisgeben. Wichtig dabei war ihr aber auch, mit ihrer Geschichte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen heute beitragen zu können. „Es ist gut, wenn meine Geschichte im Nachhinein nützlich ist, das hat auch etwas Sinnstiftendes“, so Ava Anna Johannson.

Ava Anna Johannson, Barbara Kavemann und Christine Bergmann im Gespräch auf der Bühne bei der Tagung in Berlin.
v.l.n.r.: Ava Anna Johannson und Kommissionsmitglied Barbara Kavemann im Gespräch mit Kommissionsmitglied Christine Bergmann

Kommissionsmitglied Matthias Katsch sprach am Nachmittag mit Kommissionsmitglied Brigitte Tilmann und der Rechtsanwältin Claudia Burgsmüller über rechtliche Fragen in Aufarbeitungsprozessen. Als Team haben die beiden Juristinnen sowohl die erste Aufarbeitung an der Odenwaldschule als auch an der Elly-Heuss-Knapp-Schule in Darmstadt bestritten. Als zwingend notwendig muss für das Aufarbeitungsteam eine grundsätzliche Unabhängigkeit gelten, darüber hinaus braucht es aber auch eine rechtliche Handhabe für das Aufarbeitungsteam. Da es keine rechtliche Grundlage für die Aufarbeitung gibt, muss das Aufarbeitungsteam Mittel haben, um sich durchzusetzen und Forderungen an die aufzuarbeitende Institution stellen zu können.

Am Anfang eines Aufarbeitungsprozesses muss ein Vertrag alle Rechte und Pflichten aller Beteiligten regeln, und dieser Vertrag ermöglicht es, Druck auszuüben, wenn es nötig werden sollte.
Brigitte Tilmann

Die größtmögliche Transparenz ist in einem Aufarbeitungsprozess ein wichtiges Thema. Dazu gehört es, genau zu informieren, wie die Aufarbeitung angegangen wird und wie Betroffene darin einbezogen werden. Darüber hinaus spielen die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen eine große Rolle und müssen im gesamten Prozess beachtet und geschützt werden. Trotzdem braucht es unbedingt die Mitwirkung von Betroffenen, weiß Claudia Burgsmüller: „Als Aufarbeitungsteam muss man sich der Unterstützung bestimmter Betroffener, die schon in der Lage und willens sind, als Zeugen Zeugnis abzulegen, sicher sein können.“

Claudia Burgsmüller, Brigitte Tilmann und Matthias Katsch diskutieren auf dem Podium bei der Tagung.
v.l.n.r.: Rechtsanwältin Claudia Burgsmüller und Kommissionsmitglied Brigitte Tilmann im Gespräch mit Kommissionsmitglied Matthias Katsch

Kinderrechte und Kinderschutz

Sabine Andresen, die Vorsitzende der Kommission und Kerstin Claus, Mitglied im Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs schlossen die Tagung mit einem Ausblick auf Kinderrechte und Kinderschutz aus der Perspektive von Aufarbeitung: Zwei Perspektiven, die in einen Dialog gebracht werden müssen. Sabine Andresen stellte heraus, dass bereits heute geltende Rechte von Kindern, wie zum Beispiel das Recht angehört zu werden, nicht immer beachtet werden.

Ein Blick in aktuelle Studien, in denen Kinder selbst zu Wort kommen, zeigt auf, dass bei der Anerkennung, Umsetzung und Konkretisierung von Rechten nach wie vor expliziter Handlungsbedarf besteht.

Sabine Andresen

Betroffene haben der Kommission in vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten davon berichtet, in ihrer Kindheit eine Rechtlosigkeit gespürt zu haben. Im Hinblick auf die Kinder und Jugendlichen heute bedeutet dies, sie mehr zu beteiligen, ihnen zuzuhören und ihnen zu glauben. „Kinder brauchen Strukturen, die sie sprechfähig machen. […] Kinder brauchen aber auch die Wahl zwischen Schweigen und Sprechen über sexuellen Missbrauch“, so Kerstin Claus.

Für den Kinderschutz bedeutet dies, dass Schutzkonzepte und Kinderrechte zusammen gedacht werden müssen. Kinder und Jugendliche brauchen die Freiheit zu entscheiden, sich zu beschweren und aktiv mitzugestalten. Darüber hinaus brauchen sie aber auch Erwachsene, denen sie vertrauen. Aufarbeitung bedeutet, aus den Geschichten von Betroffenen zu lernen und so Kinder und Jugendliche heute vor sexueller Gewalt zu schützen.

Sabine Andresen und Kerstin Claus bei ihrem Abschluss-Vortrag
v.l.n.r.: Sabine Andresen und Kerstin Claus bei ihrem Abschluss-Vortrag

Wie bereits bei den vergangenen öffentlichen Veranstaltungen der Kommission gab es auch bei dieser Tagung eine rege Teilnahme und eine aktive Publikumsbeteiligung mit Wortbeiträgen. Dabei wurden unterschiedliche Themen angesprochen, eine Forderung wurde jedoch besonders stark gemacht: Einen weiteren Heimaufenthalt von Betroffenen aus dem Kontext der Heimerziehung im Alter zu verhindern. Aufgrund der Traumatisierung möchten viele Betroffene nicht wieder in einer Einrichtung untergebracht werden, da sie sich unter anderem vor erneuten Übergriffen fürchten.

Download „Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs: Rechte und Pflichten in Aufarbeitungsprozessen in Institutionen“

Die Reden und Gespräche der Tagung finden Sie in der Mediathek unter "Videos".


Alle Fotos © Aufarbeitungskommission/Hans-Christian Plambeck.


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