Aufarbeitung von Missbrauch in Kirchen: Analyse und Dokumentation im Fokus der dritten Werkstattgespräche


12.06.2017 Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat Vertreterinnen und Vertreter von Aufarbeitungsprojekten und Betroffene von Missbrauch in der evangelischen und katholischen Kirche zu den dritten Werkstattgesprächen nach Berlin eingeladen.


Regensburger Domspatzen: ein langer Aufklärungsprozess

Rechtsanwalt Ulrich Weber ist 2015 für die Aufklärung der Missbrauchs- und Misshandlungsfälle bei den Regensburger Domspatzen beauftragt worden. Die Diözese Regensburg bat ihn, Fälle von 1945 bis heute zu untersuchen. Weber spricht bewusst von Aufklärung und nicht von Aufarbeitung: „Aufklärung ist die Methode, Aufarbeitung die Antwort“ so Weber, der die Aufklärung als Basis für Aufarbeitung sieht.

Die Diözese habe auf seine Unabhängigkeit gepocht, sagt er. „Es war auch wichtig meine neutrale Position den Betroffenen gegenüber zu zeigen.“ Im Januar 2016 fand daraufhin eine Pressekonferenz statt. „Danach hat jeder wahrgenommen, dass ich es ernst meine mit der Aufklärung“, berichtet Weber. In den vielen Gespräche, die er persönlich geführt hat, war ihm wichtig wie er sagt „mein Vorgehen zu erklären. Aber vor allem klarzustellen, was ich leisten kann und was nicht. Ich habe nichts versprochen.“

Ulrich Weber und Kommissionsmitglied Brigitte Tilmann
Ulrich Weber und Kommissionsmitglied Brigitte Tilmann
©Aufarbeitungskommission

„Es gibt wenig Anlass, einem Betroffenen nicht zu glauben.“

Mit Hilfe einer ausgefeilten Auswertungsmethode gelingt es Weber, so viele Informationen wie möglich aus den Berichten der Betroffenen zusammenzutragen. „Methodentreue darf dabei aber dem Opferfokus nicht entgegenstehen“, so Weber.

Wie ist er an die Prüfung der Plausibilität der Betroffenengeschichten herangegangen? „Der Ansatz ist, jede Darstellung des Betroffenen zunächst als wahrhaft anzuerkennen. Es gibt wenig Anlass, einem Betroffenen nicht zu glauben.“

Neutralität und Objektivität sind für meine Arbeit von großer Bedeutung.“ Die Erkenntnisse aus den Geschichten, wie zum Beispiel der Missbrauch geschehen ist und wie mit den Geschehnissen umgegangen wurde, fließen in den Abschlussbericht ein, der noch in diesem Jahr veröffentlicht werden soll.

„Wo es sich gelohnt hat zu kämpfen, habe ich gekämpft“

Gast beim Werkstattgespräch war zudem ein Betroffener aus der Institution. Mit dem Abschlussbericht zur Aufklärung der Geschehnisse bei den Regensburger Domspatzen sei der Aufarbeitungsprozess noch lange nicht abgeschlossen, ist er sich sicher. „Nachdem sich 2010 Betroffene aus dem Canisius-Kolleg und Ettal öffentlich zu Wort gemeldet hatten, stellte ich mir die Frage ‚Wo bleiben denn die Domspatzen?’“, so der Betroffene. „Es gab nur wenige die sich in den Medien äußern wollten und das Bistum war an einer öffentlichen Aufklärung nicht interessiert. Aus Betroffenensicht wurde schnell klar, dass dies nur mit einer Privatinitiative zu schaffen war.“

Das haben sie nur durch eigene finanzielle Mittel geschafft. „Aufarbeitung ist teuer. Wir haben eine Homepage ins Leben gerufen und sind auf eigene Kosten quer durch Deutschland zu anderen Betroffenen gereist, um unsere Initiative auf eine breitere Basis zu stellen. Ein erstes Ziel war, es zu schaffen, dass auch nach fünf Jahren noch darüber gesprochen wird“, berichtet der Betroffene.

Die Betroffenen haben einen Forderungskatalog erstellt und Anfang 2016 an den Bischof übergeben. Damit wurde der Aufarbeitungsprozess angestoßen: „Die Kirche ist sehr schwer lernfähig“. Aber sie haben nie aufgegeben: „Wo es sich gelohnt hat zu kämpfen, haben wir gekämpft. Auch, um meine eigene Geschichte aufzuarbeiten.“

Wenn wir Betroffene uns nicht gekümmert hätten, hätte es nie eine Aufarbeitung gegeben.
Matthias Katsch

Im zweiten Teil des Werkstattgesprächs berichtet Matthias Katsch, Sprecher der Betroffenenorganisation „Eckiger Tisch“ und Mitglied des Betroffenenrates des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) über seinen Aufarbeitungsprozess in der katholischen Kirche. Der Mitautor des Aufarbeitungsberichtes, der im September 2010 veröffentlicht wurde, wirft der katholischen Kirche bei der Aufarbeitung Unfähigkeit vor: „Die Aufklärung und Aufarbeitung bei den Jesuiten ist gescheitert, bis heute liegen keine validen Zahlen vor“, so Katsch. „Wenn wir Betroffene uns nichts gekümmert hätten, hätte es nie eine Aufarbeitung gegeben.“

Kommissionsmitglieder Christine Bergmann und Jens Brachmann, Matthias Katsch
(v.l.n.r.): Kommissionsmitglieder Christine Bergmann und Jens Brachmann, Matthias Katsch
©Aufarbeitungskommission

Katsch: „Der Eckige Tisch hat uns Betroffenen die Möglichkeit gegeben, unsere Geschichten zu erzählen. Auch gegenüber Jesuiten-Vertretern, die wir eingeladen haben. Wir konnten berichten, was uns passiert ist, wie wir damit umgegangen sind. Pater Mertes hat damals gesagt: „Wir glauben euch. Meldet euch bei uns.“ Dafür sei die Grundlage entfallen, etwas beweisen zu müssen. Dass wir als Betroffene unsere Geschichten erzählen konnten, war eine Genugtuung: „Handeln und nicht behandelt werden.“

„Die evangelische Kirche verwechselt Disziplinarverfahren mit Aufarbeitung“

Kerstin Claus, Mitglied des Betroffenenrates beim UBSKM, deckt 2010 in der TV-Sendung Mona Lisa den Umgang der Evangelischen Landeskirche Bayern mit ihrem eigenen Missbrauchsfall auf. Sie wird als Vierzehnjährige mehr als zwei Jahre von einem Pfarrer, zu dem sie in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, sexuell missbraucht und gedemütigt. Das Verstehen, wie massiv der Missbrauch war, setzt erst ein, als Claus ihre Tochter bekommt.

In dem Moment, als ich merkte, wie sehr ich mein Kind beschützen will, habe ich festgestellt, wie massiv, wie ungeheuerlich das Unrecht war, das mir angetan wurde.

Kerstin Claus

2003 konfrontiert sie den Pfarrer per E-Mail und wendet sich an die zuständige Gleichstellungsbeauftragte der bayerischen Landeskirche, zeigt den Missbrauch an. Sieben Jahre hört sie nichts von der Kirche. 2010 will sie ihren Fall öffentlich machen, der Beitrag von Mona Lisa steht kurz vor der Ausstrahlung, als die Kirche im ZDF-Interview vorgibt, Claus sei damals angehört worden, hätte aber ihre Aussage zurückgezogen. Erst als Claus mit Unterlassungsverfügung gegen diese unwahre Darstellung vorgeht und auch belegen kann, dass es keine Kontaktaufnahme gab, gibt die Landeskirche zu: „Ja, wir haben versäumt, Frau Claus im damaligen Disziplinarverfahren anzuhören.“ Ein neues Disziplinarverfahren wird eingeleitet, in dessen Verlauf die Landeskirche immer wieder versucht, eigene Fehler zu vertuschen. Erst über die Akte der Staatsanwaltschaft lässt sich das Ausmaß dieser Strategie nachvollziehen.

Kommissionsmitglied Jens Brachmann und Kerstin Claus
(v.l.): Kommissionsmitglied Jens Brachmann und Kerstin Claus
©Aufarbeitungskommission

Das Verfahren dauert zweieinhalb Jahre und endet wenig zufriedenstellend: Obwohl die Schuld des Pfarrers erwiesen, die Taten sogar weitgehend zugegeben wurden, kommt es zur Einstellung aus ‚verfahrensrechtlichen Gründen’, denn das zwar unzureichende Verfahren 2004 sei rechtswirksam abgeschlossen worden, eine Neuaufnahme damit aber unmöglich.

Kerstin Claus erstreitet sich das Recht, eine Stellungnahme der Kirche zum Ausmaß des erlittenen Unrechts auch öffentlich zitieren zu dürfen. Abgeschlossen aber wird das Verfahren erst, als sie sich bereit erklärt, zudem eine Verschwiegenheitsklausel zu unterschreiben. Hierin wird ihr untersagt, über den Umfang erhaltener Leistungen wie Therapie und Schmerzensgeld zu sprechen.

Kirche verwechselt Disziplinarverfahren mit Aufarbeitung.“ Es geht in solchen Verfahren gerade nicht um die Belange der Betroffenen, erst recht nicht um Aufarbeitung. Solche kirchlich formal-juristische Verfahren sind massiv belastend und nicht zuletzt auch überfordernd. Es braucht deswegen eine sachkundige Begleitung für Betroffene. Die könne aber nur jemand leisten, der sich einerseits mit den kirchlichen Verfahren auskennt, selber aber nicht bei der Kirche angestellt ist. Claus betont: „Eine solche Unabhängigkeit muss gewährleistet sein, denn eine Institution, für die es in erster Linie um Schadensbegrenzung geht, stellt zwangsläufig die Belange der Betroffenen hinten an.

Kerstin Claus


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