Arbeit der Aufarbeitungskommission wird um fünf Jahre verlängert


19.10.2018. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Laufzeit der Kommission bis Ende 2023 zu verlängern.


Die Entscheidung der Politik für eine Verlängerung der Laufzeit der Kommission um fünf Jahre ist ein wichtiges Zeichen der Verantwortungsübernahme an die Gesellschaft und insbesondere an Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs. Damit besteht die Grundlage, sexuellen Kindesmissbrauch in weiteren wesentlichen Bereichen zu untersuchen und dadurch das notwendige Wissen für einen besseren Kinderschutz sowie bessere Hilfen für Betroffene zu schaffen.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission

Die Aufarbeitungskommission hat 2016 ihre Arbeit aufgenommen und seitdem mit sexuellem Kindesmissbrauch in der Familie, in der DDR und in den Kirchen erste Schwerpunkte gesetzt.

Die heutige Pressemitteilung des BMFSFJ finden Sie hier.


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