Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen: Tagung in Berlin


15.11.2019 Was ist Aufarbeitung und was ist dabei zu beachten? Vor diesen Fragen stehen sowohl Institutionen, die vergangene Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch untersuchen wollen, als auch heute erwachsene Betroffene, die Verantwortungsübernahme und Aufarbeitung einfordern.


Für eine gelingende Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gibt es bislang keine übergreifenden Kriterien. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat Empfehlungen zu Rechten und Pflichten entwickelt, mit der sie diese Lücke schließen will.

Viele Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben in den letzten Jahren Schutzkonzepte eingeführt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass eine verborgene Gewaltgeschichte in die Gegenwart hineinreicht und wirksame Prävention davon abhängt, wie mit vergangenen Gewalttaten gegen Schutzbefohlene umgegangen wird. Wenn Mädchen oder Jungen sexuellen Missbrauch in Heimen oder Internaten, Kirchen, Schulen oder Vereinen wie dem Sport oder anderen Freizeitbereichen erlebt haben, sind diese Einrichtungen dazu verpflichtet, sich mit ihrer Gewaltgeschichte auseinanderzusetzen.

Die Tagung findet am 3. Dezember 2019 von 10:30- 18:30 Uhr in der Akademie der Künste in Berlin statt.

„Wir freuen uns sehr, Ihnen die Empfehlungen am 3. Dezember 2019 vorstellen zu können und laden Sie herzlich ein, sich an der Diskussion zu beteiligen und an der Tagung teilzunehmen.“

Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission

Die Veranstaltung ist ausgebucht. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Anmeldungen mehr annehmen können.

Die Tagung wird am 3. Dezember 2019 ab ca. 10.30 Uhr per Live-Stream übertragen unter www.aufarbeitungskommission.de.

Die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie im Nachgang auf der Internetseite der Kommission.


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