Vertrauliche Anhörungen: Vorerst keine Anmeldungen – Vormerkungen ab sofort für 2019 möglich


12.06.2017 Die Kommission kann aktuell leider keine weiteren Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen annehmen. Alle Personen, die Interesse an einer vertraulichen Anhörung haben, können sich aber für einen Termin im Jahr 2019 vormerken lassen.


Wir danken den vielen Menschen, die uns vertrauen und sich bei uns gemeldet haben. Indem sie uns ihre Geschichten erzählen, unterstützen sie die Aufarbeitung. Nur mit ihrer Hilfe können wir das Ausmaß und die Dimensionen sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland wirklich erfassen.

Auf der Basis der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen, war die Kommission zu Beginn ihrer Tätigkeit von etwa fünfhundert Anhörungen ausgegangen. Inzwischen haben sich schon eintausend Personen für vertrauliche Anhörungen angemeldet. Die Kommission möchte mit so vielen Menschen wie möglich sprechen. Um das zu realisieren, hat sie für das Jahr 2017 nachträglich eine weitere finanzielle Unterstützung in Höhe von 450.000 Euro durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten. Es wurden zudem bereits weitere Anhörungsbeauftragte ausgewählt, um deutschlandweit mehr Anhörungen durchführen zu können. Auch für das Jahr 2018 wird eine Aufstockung der Mittel angestrebt.

Die Kommission setzt sich dafür ein, dass ihre Arbeit auch nach dem März 2019 gestärkt weitergeführt werden kann. Aus diesem Grund möchten wir allen Personen, die Interesse an einer vertraulichen Anhörung haben, die Möglichkeit geben, sich für einen Termin im Jahr 2019 vormerken zu lassen. Wenn die Kommission die Aufarbeitung fortsetzen kann – worauf wir hoffen – können weitere Anhörungen durchgeführt werden.

Nach wie vor haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Geschichte aufzuschreiben und zu schicken. Alle schriftlichen Berichte fließen in die Auswertung ein.

Wir bitten Sie, bei Interesse die Online-Anmeldung auszufüllen und uns zuzusenden: https://www.aufarbeitungskommission.de/anmeldung/


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