Zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch

Fallstudie

Die Aufarbeitungskommission hat eine Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen bei Fällen von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in der Vergangenheit in Auftrag gegeben. Gegenstand dieser Studie ist die Durchführung einer systematischen Auswertung vertraulicher Anhörungen und schriftlicher Berichte von Betroffenen. Die Kommission möchte in dieser Fallstudie Erkenntnisse zu folgenden Fragestellungen gewinnen:

  • Wie hat sich in der Vergangenheit die Arbeit der Jugendämter auf das Auftreten/Aufkommen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche insgesamt ausgewirkt?
  • Welche Wechselwirkungen mit anderen Institutionen bzw. Behörden, insbesondere mit Familiengerichten, lassen sich bei den Fallbearbeitungen rekonstruieren?
  • Welche positiven und negativen Effekte des fachlichen Handelns lassen sich auf der Basis der Dokumente identifizieren?
  • Lassen sich Unterschiede nach Einführung des SGB VIII identifizieren?
  • Welche Maßnahmen lassen sich auch mit Blick auf die aktuellen Strukturen aus der Analyse der Anhörungen und Berichte ableiten, um den staatlichen Schutzauftrag gegenüber dem Kind zukünftig zu verbessern und ihm umfassend nachzukommen?

Mit der Durchführung der Fallstudie ist die SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH, Heidelberg, beauftragt, deren Geschäftsführer Dr. Thomas Meysen ist.

Partner von SOCLES ist das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI), München, Prof. Dr. Heinz Kindler.

Laufzeit des Projekts: 01.09.2021 – 31.07.2023

Die Fallstudie wird über Mittel der Kommission finanziert.