Runder Tisch Heimerziehung

Was war der „Runde Tisch Heimerziehung“?

Auf Anregung des Deutschen Bundestags richteten die Bundesregierung und die westdeutschen Bundesländer in gemeinsamer Verantwortung von Februar 2009 bis Dezember 2010 den „Runden Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ ein.
Auslöser war eine Petition Betroffener von Heimerziehung aus dem Jahr 2006. In der Arbeitsgruppe tagten Betroffene, Träger, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Verbände, Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Länder sowie der Kirchen. Vorsitzende war die Bundestagsvizepräsidentin a.D. Dr. Antje Vollmer. Ein erarbeiteter Abschlussbericht wurde im Januar 2011 dem Deutschen Bundestag übergeben.

Welche Ergebnisse wurden erzielt?

Die Lösungsansätze des Runden Tischs umfassen sowohl immaterielle als auch materielle Formen der Aufarbeitung und Wiedergutmachung. Angeregt wurde u.a. die Gründung eines bundesweiten Fonds, der gemeinsam von Bund, westdeutschen Bundesländern, den beiden großen christlichen Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden sowie den Orden getragen wird. Der Fonds sollte Betroffenen Hilfen zur Überwindung der heute noch nachweisbaren Folgen aus der Zeit ihrer Heimunterbringung zwischen den Jahren 1949 und 1975 zur Verfügung stellen.

Was war der „Fonds Heimerziehung“?

Für das erlittene Unrecht in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Dauerheimen für Säuglinge und Kleinkinder der DDR wurde der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ eingerichtet. Um Leistungen dieses Fonds in Anspruch zu nehmen, war eine Anmeldung bei der zuständigen regionalen Anlauf- und Beratungsstelle bis zum 30. September 2014 erforderlich und ist aktuell nicht mehr möglich. Die Leistungen orientierten sich an den Ergebnissen des Runden Tischs Heimerziehung.