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Posingbilder

Sogenannte Posingbilder sind sexualisierte Darstellungen von Kindern und Jugendlichen. Teilweise werden darunter auch Nacktaufnahmen von Kindern in natürlichen Positionen verstanden. Der Begriff ist daher unscharf.

Seit Januar 2015 ist im Strafgesetzbuch klargestellt, dass die Abbildung von Kindern in unnatürlicher geschlechtsbetonter Körperhaltung als Kinderpornografie gilt.

Auch das Nacktfoto in natürlicher Situation darf nicht gehandelt oder getauscht oder zu diesem Zwecke hergestellt oder angeboten werden.

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