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Kinderrechte

Am 22. November 1989 bekannte sich Deutschland durch das Unterschreiben der UN-Kinderrechtskonvention offiziell zu den sogenannten Kinderrechten, jedoch wurde das Papier nur unter Vorbehalt anerkannt.

Im Jahr 2010 unterzeichnete die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention vollständig und uneingeschränkt. Anders als Bedürfnisse, die subjektiv und situationsabhängig sind, benennen Rechte objektive, von einzelnen Situationen unabhängige Ansprüche. Kinderrechte werden in drei Gruppen unterteilt: In Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte.

Die Schutzrechte umfassen auch den Schutz vor sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt. Dieser Schutz soll durch nationale und internationale Regelungen sichergestellt werden.

In Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, Kinder vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung zu schützen.

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