Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs (EHS)

Werden von sexuellem Kindesmissbrauch Betroffene entschädigt?

Am 1. Mai 2013 startete der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich als erster Teil des von den Mitgliedern des Runden Tisches empfohlenen Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexuellen Missbrauchs (EHS). Der zweite Teil ist der sogenannte institutionelle Bereich, bei dem es um den sexuellen Missbrauch in staatlichen und nicht staatlichen Institutionen geht.

Das EHS unterstützt Betroffene, die als Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt im familiären Bereich oder in einem anderen Umfeld erleiden mussten. Ziel des Hilfesystems ist es, die aus dem sexuellen Missbrauch noch bestehenden Folgeschäden zu lindern.