Wichtige Hinweise zum Datenschutz (vertrauliche Anhörung)

Uns, der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs („wir“ oder im Folgenden auch „Kommission“) ist Datenschutz sehr wichtig. Bitte lesen Sie diese Hinweise aufmerksam durch, auch wenn sie sehr umfangreich sind. Das Büro der Kommission beantwortet gerne Ihre Fragen. Wenn möglich, bringen Sie die Einwilligungserklärung unterschrieben zu Ihrer Anhörung mit. In jedem Fall wird vor der Anhörung ein weiteres Exemplar für Sie bereitliegen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet inhaltlich und fachlich unabhängig. Organisatorisch ist sie der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), diese wiederum ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) organisatorisch zugeordnet.

Verantwortliche im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist:

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Sie erreichen unsere behördliche Datenschutzbeauftragte unter:

Datenschutzbeauftragte
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Telefon: +49(0)30 18 555 0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmfsfj.bund.de

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten?

Die Kommission wurde von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beauftragt, sämtliche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR zu untersuchen. Sie geht unter anderem folgenden Fragen nach:

  1. Welche Versäumnisse und strukturellen Missstände haben Missbrauch in der Vergangenheit ermöglicht sowie die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verhindert?
  2. Wie groß ist das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland? Unter welchen Umständen geschieht sexuelle Gewalt, was sind ihre Ursachen und Folgen?
  3. Was müssen Politik und Gesellschaft ändern, damit Kinder und Jugendliche in Zukunft besser gegen Missbrauch geschützt sind?

Ihre Anhörung trägt dazu bei, diese Fragen zu beantworten.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die im Rahmen der Anhörung erfassten personenbezogenen Angaben werden auf der Grundlage Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a bzw. Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Ob Sie einwilligen oder nicht, ist Ihre freie Entscheidung. Dies gilt vor allem für besonders sensible Angaben, beispielsweise zu Ihrer Gesundheit, Ihrem Sexualleben oder Ihrer ethnischen Herkunft. Sie sind nicht verpflichtet, solche Angaben zu machen und berichten nur das, worüber Sie berichten wollen. Sie können die Anhörung auch nach deren Beginn und ohne Angabe von Gründen jederzeit abbrechen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Die bis zu dem Widerruf erfolgte Verarbeitung Ihrer Daten bleibt rechtmäßig; nach dem Widerruf werden aber alle Unterlagen, die persönliche Daten enthalten, vernichtet bzw. in digitaler Form gelöscht.

Sofern Sie Angaben zu anderen Personen machen, die durch Ihre Angaben identifizierbar sind, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich dafür, den von Ihnen geschilderten Sachverhalt vollständig abzubilden und damit dem wissenschaftlichen und historischen Forschungsauftrag vollständig nachkommen zu können (Art. 9 Abs. 2 Buchstabe j i.V.m. § 27 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

3. Wie werden Ihre Daten verarbeitet?

Wir wollen Ihre Erfahrungen so festhalten, wie Sie sie berichtet haben. Deshalb möchte die Kommission Ihre Angaben auf Tonträger aufnehmen. Die Sie anhörenden Kommissionsmitglieder oder Anhörungsbeauftragten werden eine Zusammenfassung über die Anhörungssituation und Ihre Angaben anfertigen. Einige Anhörungen sollen mit Hilfe der Aufnahmen auf Tonträger vollständig niedergeschrieben werden. Darüber hinaus arbeitet das Büro der Kommission mit einer Datenbank. In diese werden bestimmte Angaben zu Ihrer Geschichte eingetragen. Dies erfolgt ohne Nennung Ihres Namens oder weiterer Merkmale wie Orte, Personen oder Institutionen, durch deren Nennung auf Ihre Person geschlossen werden könnte (pseudonymisierte Erfassung). Erfasst wird dort beispielsweise, in welchem Zeitraum die sexuelle Gewalt stattfand, in welcher persönlichen Beziehung Sie zu dem Täter/ der Täterin standen und ob Sie eine Strafanzeige erstattet haben. Diese Dokumentationen erfolgen nur, wenn Sie darin einwilligen.

Die Auswertung der von der Kommission gewonnenen Informationen erfolgt auch mit Hilfe von wissenschaftlichen Projekten der Kommissionsmitglieder sowie von weiteren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Kommission wird regelmäßig in der Öffentlichkeit über ihre Erkenntnisse berichten und Handlungsempfehlungen an die Politik übermitteln sowie in die Gesellschaft einbringen. Die Verarbeitung Ihrer Daten dient ausschließlich dem Zweck, diese Auswertung und die Berichterstattung zu ermöglichen.

Darüber hinaus gibt die Kommission Fallstudien in Auftrag, in denen Anhörungen themenbezogen ausgewertet werden und es werden Forschungsinstituten pseudonymisierte Daten für eigene Forschungszwecke auf der Grundlage von Nutzungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Informationen zu den aktuellen Projekten und Fallstudien der Kommission finden Sie auf unserer Website unter www.aufarbeitungskommission.de/projekte. Gerne können Sie sich auch kostenfrei über unser „Infotelefon Aufarbeitung“ (Telefonnummer 0800 40 300 40, Sprechzeiten: Montags, mittwochs und freitags: 9:00 Uhr – 14:00 Uhr; dienstags und donnerstags: 15:00 Uhr – 20:00 Uhr) informieren.

Audio-Aufnahmen mit einem eigenen mitgebrachten Aufnahmegerät sind aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz von Dritten nicht möglich. In der Zusammenfassung oder der Verschriftlichung der Audio-Aufzeichnung werden Namen, Orte und andere Hinweise, die Rückschlüsse auf Sie, Ihre Familie oder die Person des Täters zulassen, unkenntlich gemacht. Dies ist bei Tonaufnahmen nicht möglich, deswegen werden diese von uns mit besonderen datenschutzrechtlichen Maßnahmen behandelt und unterliegen Löschfristen.

4. Wer erhält Ihre Daten?

Wenn Ihre Anhörung durch eine oder einen Anhörungsbeauftragte/n durchgeführt werden soll, geben wir Ihre Kontaktdaten und erste Informationen, die Sie uns über das, was Sie berichten wollen gegeben haben, an diese/diesen Anhörungsbeauftragte/n weiter. Vor der Weitergabe werden Sie über die konkrete Person der/des Anhörungsbeauftragten informiert. Sie können innerhalb einer Woche mitteilen, dass Sie eine Anhörung durch diese/diesen Anhörungsbeauftragte/n nicht wünschen. Ggf. stellen die Anhörungsbeauftragten Ihre Kontaktdaten einer Fachberatungsstelle zur Verfügung, die für ein vor- und / oder nachbereitendes Gespräch mit Ihnen herangezogen werden soll.

Die Anhörungen werden im Büro der Kommission bearbeitet. Für alle Anhörungen liegen Zusammenfassungen der Anhörungsteams vor; einige Anhörungen werden niedergeschrieben (transkribiert). Aus den Niederschriften und Zusammenfassungen werden Namen, Orte, Personen oder Institutionen, durch deren Nennung auf Ihre Person geschlossen werden könnte, gelöscht (Pseudonymisierung). Außerdem werden die pseudonymisierten Daten in unserer Datenbank erfasst.

Bei diesen vielfältigen Schritten des Dokumentenmanagements,wird das Büro der Kommission durch die Schreibbüros textpool-berlin und MedSOK Krüger e.K., das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und die Fachberatungsstelle N.I.N.A. e. V. (Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen) unterstützt. NINA e.V. trägt auch die fachliche Verantwortung für das Infotelefon.

Alle Mitwirkenden am Verfahren wurden sorgfältig ausgewählt und haben sich verpflichtet, geeignete und für das erforderliche Schutzniveau angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten sicherzustellen. Auf die Einhaltung dieser Verpflichtung achtet das Büro der Kommission durch eine enge Zusammenarbeit und Überprüfungen.

Damit Ihre Angaben wie unter 3. beschrieben ausgewertet werden können, geben wir sie an die dort und die auf unserer Website unter www.aufarbeitungskommission.de/projekte genannten Institute und Wissenschaftler weiter. Übermittelt werden hier ausschließlich pseudonymisierte (s.o.) Niederschriften und Zusammenfassungen, die für die Empfänger keinen Personenbezug haben. Darüber hinaus ersetzen wir das in der Anhörung verwendete Pseudonym durch ein weiteres Pseudonym. Die Audioaufzeichnungen und weiteren Unterlagen, aus denen auf Ihre Person geschlossen werden könnte, verbleiben im Büro der Kommission.

Ihre Daten werden nur innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.

In den Veröffentlichungen der Kommission und der oben genannten wissenschaftlichen Projekte werden Ihr Name oder andere Angaben, die Sie identifizierbar machen, nicht genannt. Es kann sein, dass Ihre Angaben in einem Kommissionsbericht oder einer Veröffentlichung wörtlich wiedergegeben werden. Auch hier achten wir darauf, dass sich aus dem Zitat keine Rückschlüsse auf Ihre Person ergeben (Pseudonymisierung). Wenn es sich um ein längeres Zitat (über zwei Sätze) handelt, werden wir Sie nur zitieren, wenn Sie hierin gesondert einwilligen.

5. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt bzw. gespeichert?

Auch nach Ihrer Anhörung möchten wir mit Ihnen in Kontakt bleiben, beispielsweise um Sie über unsere Veröffentlichungen zu informieren oder Sie zu fragen, ob wir Ihre Angaben in einem Bericht wörtlich wiedergeben dürfen. Deshalb speichert die Kommission Ihre Daten während der gesamten Dauer ihrer Laufzeit, d.h. solange die Kommission eingesetzt ist. Nach Abschluss ihrer Arbeiten wird die Kommission Ihre Daten an das BMFSFJ / die bzw. den UBSKM übergeben. Diese legen eine Aufbewahrungsfrist fest. Innerhalb dieser Frist können im Nachhinein aufkommende Fragen zu den Unterlagen durch uns beantwortet werden. Der Arbeitsstab von UBSKM wird Ihre persönlichen Daten mit denselben hohen Standards behandeln wie die Kommission. Nach Ablauf der Frist werden alle Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten (insbesondere Anmeldeformulare, Audioaufnahmen und E-Mails), vernichtet bzw. gelöscht. Zusammenfassungen und Niederschriften Ihrer Anhörung, aus denen Ihr Name und weitere Umstände, durch die auf Ihre Person geschlossen werden könnte, gelöscht wurden, werden dem Bundesarchiv übergeben. Dieses wird sodann die Übernahme prüfen. Auch das Büro der Kommission wird zu diesem Zeitpunkt nicht mehr sagen können, welche Geschichte zu welcher Person gehört (vollständige Anonymisierung).

Durch die Übergabe an das Bundesarchiv können Ihre Geschichte und die Arbeit der Kommission als Zeitzeugendokumente für künftige Generationen aufbewahrt werden. Dies trägt dazu bei, dass ein gemeinsames Gedächtnis über das Erleben sexueller Gewalt in unserer Gesellschaft entsteht. Die Unterlagen unterliegen dann den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes.

6. Welche Rechte haben Sie?

Gegenüber dem Verantwortlichen haben betroffene Personen folgende Rechte hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art.16 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung und Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
  • Zudem steht betroffenen Personen ein Recht auf Beschwerde bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu. Die zuständige Aufsichtsbehörde des BMFSFJ ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

7. Gibt es Ausnahmen zu einer vertraulichen Behandlung der Daten?

Die Kommissionsmitglieder und das Büro der Kommission behandeln Ihre Daten und Angaben vertraulich. Sie beabsichtigen keine weitere Verwendung oder Nutzung Ihrer Daten. Allerdings ist die Kommission dem Kinderschutz verpflichtet. Sollten sich in einer der Anhörungen konkrete Anhaltspunkte für eine noch andauernde massive Kindeswohlgefährdung ergeben, wird sie über geeignete Maßnahmen beraten, um diese zu beenden. Dies betrifft vor allem den Fall, dass ein aktuell andauernder sexueller Missbrauch eines Kindes zu befürchten ist. Geeignete Maßnahmen können in bestimmten Fällen auch die Information des Jugendamtes oder in Ausnahmefällen die Information der Polizei sein. In der Regel erfolgt dies aber erst nach einem Gespräch mit der Person, von der die Kommission Informationen über die Kindeswohlgefährdung erhalten hat. Auch wird diese über das Einschalten der Behörden informiert.

In Einzelfällen ist es nicht ausgeschlossen, dass es zu einer gerichtlichen Befragung der Sie anhörenden Personen zu den Inhalten der Anhörung kommt. Die Sie anhörende Person kann dann die gesetzliche Pflicht haben, vor Gericht auszusagen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie von Kommissionsmitgliedern angehört werden. Darüber hinaus kann das Büro der Kommission in Einzelfällen verpflichtet sein, schriftliche Unterlagen oder Audiodateien an andere Behörden (namentlich Staatsanwaltschaften und Gerichte) herauszugeben.

Stand: 21.12.2022