Wichtige Hinweise zum Datenschutz (schriftlicher Bericht)

Uns, der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs („wir“ oder im Folgenden auch „Kommission“) ist Datenschutz sehr wichtig. Bitte lesen Sie diese Hinweise aufmerksam durch, auch wenn sie sehr umfangreich sind. Das Büro der Kommission beantwortet gerne Ihre Fragen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet inhaltlich und fachlich unabhängig. Organisatorisch ist sie der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), diese wiederum ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zugeordnet. Die bei der Kommission vorhandenen Daten und Unterlagen unterliegen deshalb den Regeln für den Datenschutz und die Aktenführung, die im BMFSFJ gelten.

Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist:

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Sie erreichen unsere behördliche Datenschutzbeauftragte unter:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Die Datenschutzbeauftragte
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49(0)30 18 555 0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmfsfj.bund.de

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten?

Die Kommission wurde damit beauftragt, sämtliche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR zu untersuchen. Sie geht unter anderem folgenden Fragen nach:

1. Welche Versäumnisse und strukturellen Missstände haben Missbrauch in der Vergangenheit ermöglicht sowie die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verhindert?
2. Wie groß ist das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland? Unter welchen Umständen geschieht sexuelle Gewalt, was sind ihre Ursachen und Folgen?
3. Was müssen Politik und Gesellschaft ändern, damit Kinder und Jugendliche in Zukunft besser gegen Missbrauch geschützt sind?

Ihr schriftlicher Bericht trägt dazu bei, diese Fragen zu beantworten. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt, um unsere Aufgaben wahrzunehmen (Art. 6 (1) 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG). Sofern Sie uns Informationen zusenden, die besondere Kategorien personenbezogener Daten darstellen, wie Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, Sexualleben oder ethnischen Herkunft, verarbeiten wir diese Daten im Rahmen unserer wissenschaftlichen und historischen Forschung. Rechtsgrundlage ist hier Art. 9 (2) lit. j, Art. 89 (1) DSGVO, § 27 (1) BDSG. Die Veröffentlichung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich mit Ihrer Einwilligung (§ 27 (4) BDSG).

3. Wie erheben wir Ihre persönlichen Daten?

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten, die Sie uns in Ihrem schriftlichen Bericht zur Verfügung stellen. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen und berichten nur das, worüber Sie berichten wollen. Sofern Sie Angaben zu Dritten machen, die durch Ihre Angaben identifizierbar sind oder werden, erheben wir diese personenbezogenen Daten ebenfalls, um unserem Auftrag umfassend nachzukommen und Ihre Angaben zu Sachverhalten vollständig abzubilden. Wir führen keine Ermittlungen zu einzelnen Taten oder Tätern durch.

4. Wie werden Ihre Daten gespeichert und ausgewertet?

Ihr schriftlicher Bericht wird vom Büro der Kommission digital gespeichert und in einer Akte abgelegt. Darüber hinaus arbeitet das Büro der Kommission mit einer Datenbank. In diese werden bestimmte Angaben zu Ihrer Geschichte eingetragen. Dies erfolgt ohne Nennung Ihres Namens oder weiterer Merkmale wie Orte, Personen oder Institutionen, durch deren Nennung auf Ihre Person geschlossen werden könnte (pseudonymisierte Erfassung). Erfasst wird dort beispielsweise, in welchem Zeitraum die sexuelle Gewalt stattfand, in welcher persönlichen Beziehung Sie zu dem Täter / der Täterin standen und ob Sie eine Strafanzeige erstattet haben.

Die Auswertung der von der Kommission gewonnenen Informationen erfolgt auch mit Hilfe von wissenschaftlichen Projekten der Kommissionsmitglieder sowie von weiteren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Kommission wird regelmäßig in der Öffentlichkeit über ihre Erkenntnisse berichten und Handlungsempfehlungen an die Politik übermitteln sowie in die Gesellschaft einbringen. Die Verarbeitung Ihrer Daten dient ausschließlich dem Zweck, diese Auswertung und die Berichterstattung zu ermöglichen. Folgende Projekte haben in der Vergangenheit beispielsweise bei der Auswertung der Daten durch die Kommission mitgewirkt:

  • „Wege zu mehr Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“, Projektleitung: Kommissionsmitglied Prof. Dr. Barbara Kavemann
  • „Sexueller Kindesmissbrauch durch Frauen“, Projektleitung: Kommissionsmitglied (2016-2022) Prof. Dr. med. Peer Briken
  • „Erkenntnisse aus Anhörungen für die Zukunft bewahren“, Projektleitung: Kommissionsvorsitzende (2016-2021) Prof. Dr. Sabine Andresen
  • „Lebensführung nach Erfahrungen sexuellen Missbrauchs und Misshandlungen in Institutionen“, Verantwortliche: Institut für Projektberatung und Praxisforschung (IPP)/Kommissionsmitglied Prof. Dr. Heiner Keupp

Darüber hinaus gibt die Kommission Fallstudien in Auftrag, in denen Anhörungen und schriftliche Berichte themenbezogen ausgewertet werden (beispielsweise zu den Themen DDR und Kirchen). Weitere Informationen zu diesen Projekten und Fallstudien finden Sie auf unserer Website unter Forschung. Die Website wird laufend auf den neuesten Stand gebracht. Es werden dort alle von den Kommissionsmitgliedern durchgeführten oder von der Kommission beauftragten bzw. geförderten Projekte und Fallstudien vorgestellt, wobei nicht alle Projekte bei der Auswertung der Anhörungen und schriftlichen Berichte mitwirken. Gerne können Sie sich hierzu auch kostenfrei über unser Infotelefon Aufarbeitung (Telefonnummer 0800 40 300 40, Sprechzeiten: Montags, mittwochs und freitags: 9:00 Uhr – 14:00 Uhr; dienstags und donnerstags: 15:00 Uhr – 20:00 Uhr) informieren.

5. Wer bekommt Ihre Daten?

Die dem Büro der Kommission vorliegenden schriftlichen Berichte werden im Büro der Kommission bearbeitet. Insbesondere werden Namen, Orte, Personen oder Institutionen, durch deren Nennung auf Ihre Person geschlossen werden könnte, gelöscht (Pseudonymisierung). Außerdem werden die pseudonymisierten Daten in unserer Datenbank erfasst.

Bei diesen vielfältigen Schritten des Dokumentenmanagements,wird das Büro der Kommission durch die Schreibbüros textpool-berlin und MedSOK Krüger e.K., das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und die Fachberatungsstelle N.I.N.A. e. V. (Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen) unterstützt. NINA e.V. trägt auch die fachliche Verantwortung für das Infotelefon.

Alle Mitwirkenden am Verfahren wurden sorgfältig ausgewählt und haben sich verpflichtet, geeignete und für das erforderliche Schutzniveau angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten sicherzustellen. Auf die Einhaltung dieser Verpflichtung achtet das Büro der Kommission durch eine enge Zusammenarbeit und Überprüfungen.

Damit Ihre Angaben wie unter 4. beschrieben ausgewertet werden können, geben wir sie an die dort und die auf unserer Website unter www.aufarbeitungskommission.de/projekte genannten Institute und Wissenschaftler weiter. Übermittelt werden hier ausschließlich pseudonymisierte (s.o.) schriftliche Berichte, die für die Empfänger keinen Personenbezug haben. Unterlagen, aus denen auf Ihre Person geschlossen werden könnte, verbleiben im Büro der Kommission.

Ihre Daten werden nur innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.

In den Veröffentlichungen der Kommission und der oben genannten wissenschaftlichen Projekte werden Ihr Name oder andere, Ihre Person kennzeichnende Angaben nicht genannt. Es kann sein, dass Ihre Angaben in einem Kommissionsbericht oder einer Veröffentlichung wörtlich wiedergegeben werden. Auch hier achten wir darauf, dass sich aus dem Zitat keine Rückschlüsse auf Ihre Person ergeben (Pseudonymisierung). Wenn es sich um ein längeres Zitat (über zwei Sätze) handelt, werden wir Sie nur zitieren, wenn Sie hierin gesondert einwilligen.

6. Welche Rechte haben Sie?

Sie können jederzeit die in Artikel 15, 16, 17, 18, 20 und 21 Absatz 6 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genannten Rechte ausüben. Dies sind das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Diese Rechte können für bestimmte personenbezogene Daten eingeschränkt sein, etwa, wenn an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht oder Rechte anderer Personen entgegenstehen. Wir informieren Sie in einem solchen Fall bei Ausübung Ihres Rechts hierüber. Darüber hinaus haben Sie gemäß Artikel 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 Bundesdatenschutzgesetz ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde für den UBSKM ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI, Internetseite: www.bfdi.bund.de). Auch der Rechtsweg steht Ihnen offen.

7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir möchten weiter mit Ihnen in Kontakt bleiben, beispielsweise um Sie über unsere Veröffentlichungen zu informieren oder Sie zu fragen, ob wir Ihre Angaben in einer Veröffentlichung wörtlich wiedergeben dürfen. Deshalb speichert die Kommission Ihre Daten während der gesamten Dauer ihrer Laufzeit, das heißt solange die Kommission eingesetzt ist. Nach Abschluss ihrer Arbeiten wird die Kommission Ihre Daten an das BMFSFJ / den UBSKM übergeben. Diese legen eine Aufbewahrungsfrist fest. Innerhalb dieser Frist können im Nachhinein aufkommende Fragen zu den Unterlagen beantwortet werden. Der Arbeitsstab des UBSKM wird Ihre persönlichen Daten mit denselben hohen Standards behandeln wie die Kommission. Nach Ablauf der Frist werden alle Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten (insbesondere nicht-pseudonymisierte schriftliche Berichte und E-Mails), vernichtet bzw. gelöscht. Schriftliche Unterlagen, aus denen Ihr Name und weitere Umstände, durch die auf Ihre Person geschlossen werden könnte, gelöscht wurden, werden dem Bundesarchiv übergeben. Dieses wird sodann die Übernahme prüfen. Auch das Büro der Kommission wird zu diesem Zeitpunkt nicht mehr sagen können, welche Geschichte zu welcher Person gehört (vollständige Anonymisierung).

Durch die Übergabe an das Bundesarchiv können Ihre Geschichte und die Arbeit der Kommission als Zeitzeugendokumente für künftige Generationen aufbewahrt werden. Dies trägt dazu bei, dass ein gemeinsames Gedächtnis über das Erleben sexueller Gewalt in unserer Gesellschaft entsteht. Die Unterlagen unterliegen dann den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes.

8. Gibt es Ausnahmen zu einer vertraulichen Behandlung der Daten?

Die Kommissionsmitglieder und das Büro der Kommission behandeln Ihre Daten und Angaben vertraulich. Sie beabsichtigen keine weitere Verwendung oder Nutzung Ihrer Daten. Allerdings ist die Kommission dem Kinderschutz verpflichtet. Sollten sich in einer der Anhörungen oder schriftlichen Berichte konkrete Anhaltspunkte für eine noch andauernde massive Kindeswohlgefährdung ergeben, wird sie über geeignete Maßnahmen beraten, um diese zu beenden. Dies betrifft vor allem den Fall, dass ein aktuell andauernder sexueller Missbrauchs eines Kindes zu befürchten ist. Geeignete Maßnahmen können in bestimmten Fällen auch die Information des Jugendamtes oder in Ausnahmefällen die Information der Polizei sein. In der Regel erfolgt dies aber erst nach einem Gespräch mit der Person, von der die Kommission Informationen über die Kindeswohlgefährdung erhalten hat. Auch wird diese über das Einschalten der Behörden informiert.

In Einzelfällen kann das Büro der Kommission verpflichtet sein, schriftliche Unterlagen an andere Behörden (namentlich Staatsanwaltschaften und Gerichte) herauszugeben.

9. Kann die Kommission den absoluten Schutz Ihrer Daten garantieren?

Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um Ihre Daten zu schützen. Elektronische Dateien liegen auf einem besonders gesicherten Server der Bundesregierung. Auf sie können nur Mitarbeitende des Büros und des BAFzA zugreifen, die dies für ihre Arbeit benötigen. Auf Pseudonymisierungslisten und Passwörter können ebenfalls nur bestimmte Mitarbeitende des Büros und des BAFzA zugreifen.

Wenn wir Ihre Daten an sonstige Dritte weitergeben (siehe oben 5.) achten wir auf sichere Übertragungswege und den Schutz Ihrer Person durch eine weitgehende Pseudonymisierung und Verschlüsselungen. Einen absoluten Datenschutz kann aber niemand gewährleisten. Wenn es für Sie wichtig ist, eine Weitergabe Ihrer Daten in jedem denkbaren Fall auszuschließen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben vollständig anonym zu machen.

Stand: 22.12.2022