Beauftragung der Kommission

Hier erfahren Sie mehr über die Beauftragung der Kommission. In der Beauftragung werden unter anderem Ziele und Aufgaben der Kommission festgelegt, Ausführungen zu der Unabhängigkeit der Kommission und deren Mitglieder gemacht und die Anhörungs- und Untersuchungsformate genannt. Außerdem wird die Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs die Berichterstattung der Kommission sowie Fragen der Finanzierung und Organisation beschrieben.

Historie

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde am 26. Januar 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Die Grundlage dafür war ein Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015. Die Einrichtung einer Kommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, war seit Jahren eine zentrale Forderung von Betroffenen und anderen Expert*innen.

Die Arbeit der Kommission war zunächst bis zum 31. März 2019 begrenzt. Ihre Laufzeit wurde im Dezember 2018 per Kabinettbeschluss verlängert. Am 15. November 2023 beschloss das Bundeskabinett eine weitere Verlängerung bis Ende 2025.


Ziele und Aufgaben

• Die Kommission soll Tatsachen offenlegen, Verantwortlichkeiten identifizieren und Wege zur Anerkennung des Unrechts aufzeigen.

Anhörungs- und Untersuchungsformate

Der Kommission stehen im Wesentlichen folgende Anhörungs- und Untersuchungsformate zur Verfügung:

Berichterstattung

Die Kommission informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über ihre Arbeit. Sie hat bereits einen Bilanzbericht veröffentlicht. Ein Tätigkeitsbericht für 2019 – 2023 ist im Januar 2024 geplant.

Geschäftsordnung

Die Kommission hat auf der Grundlage ihrer Beauftragung durch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) vom 29. Juni 2022 eine Geschäftsordnung beschlossen.


Ausführungen im Koalitionsvertrag zu Aufarbeitung und der Zukunft der Kommission

Die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Weiterführung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie ein verstärktes Engagement in Bezug auf die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Gruppen in Aussicht gestellt.
Konkret heißt es darin: